In der Donaustadt gibt es derzeit eine lebhafte Debatte über die Nutzung der Grünfläche rund um den Badeteich Süßenbrunn. Der Badeteich erstreckt sich über ein 60.000 Quadratmeter großes Areal und ist ein beliebter Ort für Familien, Hundebesitzer und Badegäste. Die Diskussion dreht sich vor allem um einen Vorschlag der MA 42 (Wiener Stadtgärten), der die Errichtung von zwei eingezäunten Hundeverbotszonen und die Einzäunung des Kinderspielplatzes vorsieht. Ziel wäre es, den Hunden das Freilaufen zu ermöglichen, während gleichzeitig die Sicherheit der Kinder gewährleistet bleibt. Dieser Vorschlag hat jedoch für erhebliche Kontroversen gesorgt, insbesondere seitens der Volksanwältin Gaby Schwarz und im Bezirk.
Bezirksvorsteher und SPÖ-Politiker Josef Taucher hat sich klar gegen die Idee ausgesprochen, Kinder einzuzäunen. „Das ist nicht vorstellbar“, so Taucher, der stattdessen eine klare Lösung fordert: Eine eingezäunte Hundezone, auch wenn dies mit höheren Kosten verbunden ist. Aktuell ist die Grünzone rund um den Teich zu zwei Dritteln als Hundefreilaufzone ausgeschildert, was wiederholt zu Konflikten zwischen Familien und Hundebesitzern geführt hat. In der Vergangenheit gab es bereits Beschwerden, darunter auch eine Meldung eines Vaters, der sich vor vier Jahren an die Volksanwaltschaft wandte.
Konflikte und Kompromisse
Die Problematik ist komplex: Im Herbst und Winter ist der Hundefreilauf erlaubt, während von Mai bis September ein schmaler Hundeverbotsstreifen ohne Zaun existiert. Dies führt häufig zu Spannungen zwischen den verschiedenen Nutzern des Areals. Die MA 42 plant, den Kinderspielplatz und den Badebereich einzuzäunen, anstatt eine eigene Hundefreilaufzone zu schaffen, was die Volksanwältin kritisch sieht. Sie fordert eine großzügige, eingezäunte Hundefreilaufzone, um den Bedürfnissen aller Nutzer gerecht zu werden.
Die Stiftung „Theresianische Akademie“, Eigentümerin des Areals, hat erklärt, dass sie keinen Einwand gegen die Errichtung eines Zauns hat und nicht als Verhandlungspartner in der Umsetzung fungiert. Im Januar 2026 wurde die Stiftung von der MA 42 über eine Vor-Ort-Verhandlung zur möglichen Einrichtung einer Hundeauslaufzone informiert. Die MA 42 befindet sich jedoch noch in der Abstimmungsphase und kann aktuell keine weiteren Informationen bereitstellen.
Ein Blick in die Zukunft
Die Auseinandersetzung rund um den Badeteich Süßenbrunn verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Interessen aller Nutzer von Grünflächen zu balancieren. In einer Stadt, in der immer mehr Menschen mit ihren Hunden leben, ist eine angemessene Planung und Nutzung solcher Areale unerlässlich. Es bleibt abzuwarten, wie die Pläne der MA 42 sich entwickeln und ob ein für alle Seiten akzeptabler Kompromiss gefunden werden kann. In jedem Fall wird die Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Badeteichs auch für andere städtische Grünflächen von Bedeutung sein.
Für weitere Informationen und Details zu den aktuellen Entwicklungen lesen Sie den vollständigen Artikel auf Kurier und Heute.