Heute ist der 4.03.2026 und die Donaustadt hat in jüngster Zeit einen bedeutenden Fortschritt im Kampf gegen die sogenannte Parkplatzabzocke erlebt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat einen gerichtlichen Erfolg im Streit um Besitzstörungsforderungen in der Franz-Eduard-Matras-Gasse erzielt. Ein Vergleich wurde erzielt, in dem sich der mutmaßliche Drahtzieher der Abmahnungen zu weitreichenden Unterlassungen verpflichtet hat. In der Franz-Eduard-Matras-Gasse 5–7 wurden häufig Abmahnungen wegen kurzer Parkzeiten oder Wendens verschickt, mit Zahlungsforderungen von rund 400 Euro. Solche Forderungen waren in der Vergangenheit nicht nur verbreitet, sondern auch äußerst belastend für viele Betroffene.

Das Geschäftsmodell, das hinter diesen Abmahnungen steckt, basiert auf Geldforderungen von privaten Grundstückseigentümern für geringfügige Falschparkens auf Privatflächen. Die Adresse Franz-Eduard-Matras-Gasse 5–7 galt als besonders auffällig, und es wurden zahlreiche Besitzstörungsabmahnungen verschickt. Trotz erfolgreicher Unterlassungsklagen wurde das Geschäftsmodell über wechselnde Gesellschaften weitergeführt, darunter die Franz Eduard Madras Gasse 5-7 Projektentwicklung GmbH, D-22 Construction GmbH und PV22 GmbH. Michael Nowak wird als Unternehmer hinter diesen Firmen genannt.

Ein Vergleich, der Hoffnung gibt

Im Rahmen des Vergleichs wurde der Gesellschafter Nowak verpflichtet, künftig jede Beteiligung an Abmahnschreiben im Zusammenhang mit KFZ-Besitzstörungen und überhöhten Zahlungsforderungen zu unterlassen. Er hat sich auch zur Unterlassung schikanöser Rechtsausübung im Zusammenhang mit Besitzstörungen verpflichtet. Diese Entwicklungen sind nicht nur für die betroffenen Konsumenten von Bedeutung, sondern haben auch weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Praxis der Besitzstörungsforderungen.

Ab dem 1.1.2026 gelten neue gesetzliche Bestimmungen, die der Praxis der Besitzstörungsforderungen entgegenwirken sollen. Diese umfassen reduzierte Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren, was die Gesamtkosten für Besitzstörer in einem Verfahren auf maximal rund 200 Euro senken wird. Vorher lagen diese Kosten oft bei etwa 550 Euro. Das neue „Kostenprivileg“ soll den finanziellen Anreiz für systematische Besitzstörungsklagen verringern. Bei Klagen wegen Besitzstörung, die nicht bekämpft werden, können Rechtsanwaltskosten nur auf einer Bemessungsgrundlage von 40 Euro abgerechnet werden, und die ersatzfähigen Rechtsanwaltskosten reduzieren sich auf 107,76 Euro.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Tipps für Betroffene

Der VKI hat in den letzten Jahren zahlreiche Verfahren erfolgreich geführt, die zeigten, dass die Kostenansprüche überhöht und rechtlich nicht haltbar sind. Viele Konsumenten sahen sich in den letzten Jahren mit hohen Abmahnungen wegen (vermeintlicher) Besitzstörungen konfrontiert. Die Zahlungsforderungen lagen häufig zwischen 400 und 600 Euro für geringfügige Handlungen wie Anhalten oder Wenden auf fremdem Grund. Betroffene zahlten oft aus Angst vor Klagen, was das Geschäftsmodell weiterhin funktional hielt.

Für Betroffene ist es nun wichtiger denn je, Zahlungsforderungen sorgfältig zu prüfen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen. Der VKI hat gemeinsam mit AK, ÖAMTC und ARBÖ Leitlinien zu zulässigen Kosten bei Besitzstörungen erarbeitet. Diese Leitlinien dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Ein „prätorischer Vergleich“ kann nach Erhalt einer Abmahnung angeboten werden, was die Kosten auf maximal 103,43 oder 138,43 Euro senken kann. Ohne Rechtsanwalt stehen dem Besitzgestörten nur Kosten für eine Halterabfrage und Portokosten (25,50 Euro) zu.

Insgesamt zeigen diese Entwicklungen, dass der rechtliche Rahmen für die Bekämpfung von überhöhten Abmahnungen und schikanösen Praktiken gestärkt wird. Die Einführung neuer gesetzlicher Bestimmungen ab 2026 könnte einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung darstellen und den Konsumenten mehr Sicherheit bieten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Interessierte in den detaillierten Leitlinien des VKI und auf Plattformen wie verbraucherrecht.at.

Mehr über diese Thematik und die Entwicklungen in der Donaustadt erfahren Sie in unserem nächsten Artikel. Bleiben Sie dran!