In Döbling, einem der charmantesten Bezirke Wiens, wird derzeit über ein flächendeckendes Tempo-30-Limit diskutiert. Der neue Klubobmann der Neos Döbling, Werner Albeseder, hat diesen Vorschlag ins Spiel gebracht. Er fordert, die Geschwindigkeit im gesamten Bezirk auf 30 km/h zu begrenzen. Diese Idee ist jedoch nicht unumstritten. Bezirksvorsteher Daniel Resch von der ÖVP erinnert daran, dass ein entsprechender Antrag der Grünen in diesem Jahr abgelehnt wurde. Die SPÖ lehnt ein flächendeckendes Tempo-30-Limit ab, befürwortet jedoch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in bestimmten Bereichen, wie Wohngebieten und in der Nähe von Schulen. Im Gegensatz dazu unterstützen die Grünen das Tempo-30-Limit und argumentieren, dass es zu weniger Unfällen und weniger Lärmbelästigung führen würde. Sie fordern zudem den Ausbau von Wohnstraßen und Begegnungszonen.
Die FPÖ ist gegen ein flächendeckendes Tempo-30-Limit und betont die Notwendigkeit von Kraftfahrzeugen in einem Flächenbezirk. Sie unterstützen jedoch die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Nähe von Schulen. Die KPÖ hingegen möchte eine Bürgerbefragung zu diesem Thema durchführen und unterstützt das Tempolimit in Bereichen, die die Lebensqualität steigern. Laut der MA46, der Verkehrsorganisation, gilt bereits auf 77% des Straßennetzes in Wien ein Tempo-30-Limit. Anträge im Bezirk Döbling werden derzeit rechtlich geprüft. Ziel der Stadt Wien ist es, die Unfallschwere zu senken und sicheres Radfahren zu ermöglichen, während die Erreichbarkeit für Anwohner erhalten bleibt.
Wissenschaftliche Erkenntnisse untermauern die Diskussion
Die Diskussion über ein pauschales Tempolimit in Städten ist nicht nur lokal, sondern auch national von Bedeutung. Eine neue Studie der Björn-Steiger-Stiftung hat die Auswirkungen eines Tempolimits von 30 km/h in Städten untersucht, basierend auf Daten aus 14 Städten, darunter Berlin, London und Toronto. Die Ergebnisse zeigen eine signifikante Reduktion von Verkehrsunfällen bei der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, während die Fahrzeiten nur minimal länger werden. Im Stadtzentrum erhöhen sich die Fahrzeiten um etwa 5 %, in Wohngebieten um 3 %. Dies entspricht bei einer acht Kilometer langen Strecke weniger als einer Minute zusätzlicher Fahrtzeit.
Ein Blick auf internationale Beispiele zeigt, dass die Einführung von Tempolimits positive Effekte hat: In Graz, wo seit 1992 80 % der Straßen auf 30 km/h begrenzt sind, sank die Zahl der Verkehrsunfälle um 12 %. Bologna verzeichnete einen Rückgang der Unfälle um 13 %, Edinburgh sogar um 43 % nach der Einführung entsprechender Tempolimits. Auch das Umweltbundesamt (UBA) hat 2023 ähnliche Ergebnisse veröffentlicht und die Vorteile von Tempolimits hinsichtlich Verkehrssicherheit und Lärmminderung bestätigt.
Rechtliche Rahmenbedingungen und zukünftige Entwicklungen
Zusätzlich zu diesen Diskussionen wird das Straßenverkehrsgesetz (StVG) 2024 aktualisiert, was den Behörden in Städten und Gemeinden erweiterte Befugnisse einräumt. Die Einführung von Tempo-30-Zonen und Bewohnerparkzonen wird erleichtert, und die Reform ermöglicht mehr Entscheidungsspielraum für Bundesländer und Kommunen in Bezug auf Busspuren, Radwege und Bewohnerparkplätze. Sicherheit im Verkehr bleibt eine Priorität, ebenso wie Klima- und Umweltschutz sowie die Gesundheit der Bürger.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde ebenfalls weiterentwickelt, und der Bundesrat bestätigte die Reform des Straßenverkehrsrechts im März 2025. Kommunale Verkehrsbehörden können jetzt leichter Busspuren, Radwege und Fußverkehrsflächen einrichten. Tempo-30-Strecken können entlang stark befahrener Schulwege oder Spielplätze einfacher eingeführt werden, und es ist möglich, zwei Tempo-30-Strecken zu verbinden, wenn der Abstand maximal 500 Meter beträgt. Diese neuen Regelungen könnten entscheidend dafür sein, wie die Diskussion um Tempo 30 in Döbling und anderen Städten weitergeführt wird.
Für weitere Informationen zur aktuellen Diskussion und den rechtlichen Rahmenbedingungen besuchen Sie die Quelle, die Studie zur Verkehrssicherheit sowie die Änderungen im Straßenverkehrsgesetz.