Vorarlberger Offizier wegen Pferdeschwanz bestraft: Gericht entscheidet!
Ein Vorarlberger Soldat wurde wegen langer Haare bestraft, kämpft gegen die Disziplinarstrafe vor Gericht. Geschichte und rechtliche Hintergründe.

Vorarlberger Offizier wegen Pferdeschwanz bestraft: Gericht entscheidet!
Ein Vorfall im Österreichischen Bundesheer hat für Aufregung gesorgt und wirft Licht auf die strengen Regelungen hinsichtlich der Haartracht von Soldaten. Ein Berufssoldat aus Vorarlberg wurde kürzlich wegen seiner langen Haare verurteilt. Der Offizier trug seinen Haarschnitt bis September 2023 als „Pferdeschwanz“, was gegen die bestehenden Vorschriften verstieß, die für Männer kurze Haare vorschreiben. Er kam einer Aufforderung zum Haareschneiden nicht nach, was schließlich zu einer Disziplinarstrafe von 3000 Euro führte, zuzüglich Verfahrenskosten von 300 Euro, die im Dezember 2023 verhängt wurden. Später wurde die Strafe im Juli 2024 auf 2200 Euro reduziert, da der Soldat inzwischen die Vorschriften einhielt.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um diesen Vorfall zogen sich bis vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der letztlich entschied, dass der Befehl des Militärkommandanten als zurückgezogen galt, weil er nicht schriftlich wiederholt wurde. Die Revision des Disziplinaranwalts des Verteidigungsministeriums wurde in diesem Zusammenhang abgewiesen. Ferner hat der Bund dem Soldaten etwa 1100 Euro an Verfahrenskosten zu erstatten, was die Komplexität der gesamten Situation verdeutlicht.
Rechtliche Rahmenbedingungen im Militärdienst
Im Militärdienst treffen zahlreiche Menschen unterschiedlichster Herkunft, Weltanschauung und Religion aufeinander, was zu Konflikten und rassistischer Diskriminierung führen kann. Das ist ein Problem, das im Zusammenhang mit den strengen Vorschriften über das Erscheinungsbild thematisiert werden sollte. Angehörige der Armee müssen gegenüber ihren Kameraden Respekt zeigen, unabhängig von militärischem Grad oder persönlichen Überzeugungen. Das Dienstreglement der Armee (DRA) garantiert Grund- und Freiheitsrechte, die auch im Kontext des Falls des Vorarlberger Offiziers eine Rolle spielen.
Gesetzlich sind die Rahmenbedingungen klar definiert, und das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot findet auch im Militär Anwendung. Daher müssen gerade ältere Vorgaben in der Praxis überdacht werden, um alle Soldaten gleich zu behandeln und niemanden unangemessen zu benachteiligen.
Fortschritte in der Gleichstellung
In einem weiteren Kontext ist auch der Gesetzentwurf zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für militärisches Personal zu erwähnen, der am 19. Oktober 2023 im Bundestag beraten wurde. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten. Diese Equal Opportunity-Initiative könnte nachhaltig dazu beitragen, das System moderner zu gestalten und die Art und Weise, wie Vorschriften umgesetzt werden, zu hinterfragen. Insbesondere wird auf die Sensibilisierung von Vorgesetzten Wert gelegt, damit familiäre und berufliche Pflichten innerhalb der Partnerschaften gleichermaßen aufgeteilt werden können.
Der Vorfall mit dem Vorarlberger Offizier sensibilisiert einmal mehr die Gesellschaft für die dringenden Themen von Gleichstellung und den Respekt untereinander. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Regelungen zukünftig verändern werden und ob solche Geschehnisse in Zukunft noch einmal auftreten. Die Diskussion um persönliche Freiheiten und militärische Vorschriften ist jedenfalls noch lange nicht abgeschlossen.