Heute ist der 9.02.2026 und die Wintersaison in Vorarlberg bringt nicht nur schneebedeckte Berge, sondern auch Herausforderungen für Verkehrsteilnehmer. Die Arlbergschnellstraße S16 steht an bestimmten Tagen im Fokus, da hier Abfahrtsverbote bei Stau verhängt wurden. Diese Regelung betrifft insbesondere die bayerischen Faschingsferien, die am 14. Februar beginnen und eine Woche später enden. An insgesamt sechs Samstagen, darunter der 14., 21. und 28. Februar, gelten die Abfahrtsperren von 8 bis 18 Uhr. Dies soll dazu beitragen, den Verkehr flüssig zu halten und Staus zu vermeiden.
Die betroffenen Ein- und Ausfahrten auf der S16 in Fahrtrichtung Arlberg sind die Ein- und Ausfahrt Bings, die Ausfahrt Braz-West, sowie die Einfahrt Braz-Ost und die Einfahrt Langen. Die lokalen Behörden haben sich intensiven Gedanken über Maßnahmen gemacht, um den Verkehrsfluss zu optimieren. So wird beispielsweise an der Engstelle in Braz-Ost der Verkehr wechselseitig angehalten, während am Knoten Langen der Verkehr von Einsatzkräften per Handzeichen geregelt wird. Zudem wird der Verkehr im Langener Tunnel einspurig geführt, und eine Dosierampel in Dalaas reguliert den Zulaufverkehr.
Zusätzliche Maßnahmen und Alternativen
Zusätzlich zu den Abfahrtsverboten gibt es weitere Maßnahmen, die auf die Reisenden und die lokale Bevölkerung Einfluss nehmen. An den genannten Samstagen müssen die Anwohner Umwege in Kauf nehmen, da sie auf die Anschlussstelle Bludenz-Ost und die L97 zurückgreifen müssen, um zu ihren Zielen im vorderen Klostertal zu gelangen. Für Verkehrsteilnehmer, die in Richtung Tirol unterwegs sind, stehen die Anschlussstellen Wald a.A. oder St. Anton a.A. als Alternativen zur Verfügung.
Die Behörden haben auch Regelungen getroffen, um den Verkehrsfluss an kritischen Punkten zu verbessern. Dazu zählen eine Dosierampel auf der L97 bei Dalaas zur Bündelung des Verkehrs und das wechselseitige Anhalten für Lkw, Busse und Traktoren an der Engstelle bei Braz-Ost. Für Lkw über 3,5 Tonnen gilt hier ein Fahrverbot, außer für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Wenn der Verkehr stark ansteigt, kann das Land Vorarlberg kurzfristig zusätzliche Maßnahmen ergreifen, etwa Durchfahrtsverbote für ortsfremden Verkehr.
Urlauber und lokale Bevölkerung
Es ist wichtig zu erwähnen, dass Urlauber vor Ort von den Fahrverboten nicht betroffen sind. Sie dürfen die gesperrten Strecken befahren, müssen jedoch ihren Status glaubhaft machen, beispielsweise durch Buchungsbestätigungen. Dies sorgt dafür, dass die Reisenden auch während der stark frequentierten Zeiten nicht in eine verkehrliche Sackgasse geraten.
Die Maßnahmen, die von den Behörden in Vorarlberg ergriffen wurden, sind Teil eines umfassenden Ansatzes zur Verkehrslenkung in der Region. Ziel ist es, die Herausforderungen während der Wintersaison zu bewältigen und gleichzeitig die Sicherheit und den Komfort aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Für weitere Informationen zu diesen Regelungen können Interessierte die detaillierten Informationen beim ADAC oder dem ÖAMTC nachlesen.