Feldkirch: 27-Jähriger verurteilt – Hochzeit in Gefahr!

Feldkirch: 27-Jähriger verurteilt – Hochzeit in Gefahr!
Feldkirch, Österreich - In Vorarlberg kam es zu einem bemerkenswerten Urteil, das sowohl für den Angeklagten als auch für die Öffentlichkeit von Interesse ist. Ein 27-jähriger Mann, der bereits fünf Vorstrafen aufzuweisen hat, wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. Der Vorfall ereignete sich vor vier Jahren in Feldkirch, als der Angeklagte seinem Widersacher mit einem Faustschlag ins Gesicht zu schaffen machte. Dieser musste sich mit leichten Verletzungen herumschlagen, die jedoch nicht dramatisch ausfielen.
Wie Krone.at berichtet, hat das Gericht entschieden, dass der Angeklagte, trotz seines Geständnisses, intensive Konsequenzen zu tragen hat. Er wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt, von denen 12 Monate auf Bewährung ausgesetzt wurden. Bei der Urteilsverkündung spielte die lange Dauer des Verfahrens eine Rolle, die dazu führte, dass ein hoher Bewährungsanteil gewährt wurde.
Schmerzensgeld und Behandlungskosten
Zusätzlich zu seiner Haftstrafe muss der 27-Jährige 1.000 Euro Schmerzensgeld und 700 Euro Behandlungskosten an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bezahlen. Ein weiterer Vorwurf, in diesem Zusammenhang einen am Boden liegenden Mann geschlagen und auf ihn eingetreten zu haben, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Dennoch wird er in der Öffentlichkeit als jemand wahrgenommen, der in der Vergangenheit einige schwerwiegende Fehler begangen hat.
Besonders brisant ist die private Situation des Angeklagten. Er plant eine Hochzeit im Juli, wobei unklar bleibt, ob diese aufgrund der Verurteilung überhaupt stattfinden kann. Eine Heiratsgenehmigung könnte von seinem Job, seiner Versicherung und seinem Wohnsitz abhängen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit ins Spiel gebracht, eine Fußfessel zu bekommen, um die Hochzeit zu ermöglichen, sollte er die Bedingungen der Bewährung erfüllen.
Rechtlicher Hintergrund und Entscheidungsgrundlagen
Ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen zeigt, dass die Bestimmungen zur Körperverletzung im Strafgesetzbuch (§ 83 StGB) sehr klar sind. Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 19.01.2011 ist die Verantwortung für den Versuch einer schweren Körperverletzung eng an die tatsächlich eingetretenen Verletzungsfolgen gebunden. Bei dem vorliegenden Fall wurde festgestellt, dass der Angeklagte zwar vorsätzlich handelte, jedoch keine Absicht hatte, eine schwere Körperverletzung herbeizuführen. Daher war die strafrechtliche Beurteilung gemäß der geltenden Gesetzgebung eher gemildert. Laut Jusguide.at wird eine versuchte Körperverletzung nur dann bestraft, wenn es auch zu schwerwiegenden Verletzungsfolgen kommt.
Das Urteil unterstreicht, wie wichtig es ist, die Intention hinter den Handlungen zu betrachten. Wenn auch ein Faustschlag ernst genommen werden sollte, so ist der Grad der Verletzung entscheidend für die strafrechtliche Bewertung der Taten.
Insgesamt wirft dieser Fall ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die der Justiz in Fällen von Körperverletzung gegenüberstehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation des Angeklagten in naher Zukunft entwickeln wird und ob die Hochzeit wie geplant stattfindet.
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Ort | Feldkirch, Österreich |
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