Heute ist der 6.02.2026 und in Schwaz sorgt ein aktueller Vorfall für Aufregung: Ein Garagenbrand, der durch ein E-Auto ausgelöst wurde, hat nicht nur Sachschäden verursacht, sondern wirft auch Fragen zur Sicherheit von Elektrofahrzeugen auf. Die Feuerwehr Schwaz berichtet über die Herausforderungen, die bei der Brandbekämpfung auftraten. Insbesondere die Lithium-Ionen-Batterien der Fahrzeuge machen das Löschen kompliziert, da sie bei Überhitzung explodieren können, was eine erhebliche Gefahr für die Einsatzkräfte darstellt. Weitere Informationen finden Sie auf ff-schwaz.at.

Doch nicht nur die Sicherheit von E-Autos beschäftigt die Menschen, auch der Datenschutz ist ein heißes Thema. So hat das Landgericht München Google Fonts für rechtswidrig erklärt. Dieses Urteil, datiert auf den 20.01.2022 und seit dem 10.03.2022 rechtskräftig, besagt, dass der Abruf von Google Fonts von Google-Servern gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Eine Privatperson erhielt in diesem Zusammenhang 100 Euro Schadenersatz zugesprochen. Google Fonts, die Schriftarten von Google, werden weltweit bereitgestellt, was in Bezug auf den Datenschutz problematisch ist, da die Daten auch an Server in den USA übermittelt werden. Daher wird empfohlen, Schriftarten lokal einzubetten, um datenschutzfreundlicher zu agieren. Auch Dienste wie Google Maps und Google reCAPTCHA laden Google Fonts nach, was sie potenziell nicht DSGVO-konform macht. Für die Nutzung von Google Maps sind mehrere Einwilligungen erforderlich, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Aktuelle rechtliche Entwicklungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem weiteren Schritt das Verfahren zu „Google‑Fonts‑Abmahnungen“ ausgesetzt. In einem Beschluss vom 28. August 2025 legt der BGH dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zur DSGVO vor. Diese Fragen betreffen unter anderem den Personenbezug dynamischer IP-Adressen und die Voraussetzungen eines immateriellen Schadens bei bewusst provozierten Verstößen. Solche rechtlichen Klärungen könnten weitreichende Auswirkungen auf tausende ähnliche Verfahren haben und die zukünftige Handhabung von Datenschutzverletzungen im Internet maßgeblich beeinflussen.

Der Sachverhalt ist dabei durchaus brisant: Webseitenbetreiber, die Google Fonts nutzen, geben dynamische IP-Adressen an Google in den USA weiter, ohne dies ausreichend zu schützen. Über 100.000 Abmahnungen wurden bereits versandt, oft mit der Forderung nach Unterlassung und Zahlung von 170 Euro innerhalb kurzer Frist. Die rechtlichen Grauzonen, die hier entstehen, zeigen, dass Webseitenbetreiber die Nutzung von Google Plugins und Cookie Popups überdenken sollten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Empfehlungen für Webseitenbetreiber

Um rechtlichen Schwierigkeiten vorzubeugen, empfiehlt es sich, auf Self-Hosting von Schriftarten zu setzen und externe Calls zu minimieren. Zudem sollten Webseitenbetreiber ein sorgfältiges Consent-Management implementieren und die Transfers personenbezogener Daten in Drittländer genau im Auge behalten. Abmahnungen sollten vor einer Zahlung stets geprüft werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die Klärung durch den EuGH zu den eingereichten Fragen könnte zukünftig entscheidend für die Handhabung von Datenschutzproblemen auf Webseiten sein.