In Lienz stehen die Zeichen auf Schulstart und die Vorfreude bei den Erstklässlern ist spürbar! Um den Familien in dieser aufregenden Zeit unter die Arme zu greifen, hat die Stadt beschlossen, ein Schulstartgeld von 150 Euro für jedes schulpflichtige Kind bereitzustellen, das im Schuljahr 2026/27 in die 1. Klasse einer der drei Lienzer Volksschulen oder der Sonderschule eingeschult wird. Dies ist ein willkommener finanzieller Schub für Eltern, die sich oftmals mit den hohen Kosten für Schulmaterial und -bekleidung auseinandersetzen müssen.

Um in den Genuss dieser Fördermaßnahme zu kommen, ist ein Hauptwohnsitz in Lienz Voraussetzung. Aber keine Sorge: Auch Kinder, die aufgrund eines genehmigten Schulsprengelwechsels eine andere Volksschule besuchen, können die 150 Euro abholen. Ein wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt, ist die Einkommensgrenze. Die finanzielle Unterstützung wird nur gewährt, wenn das monatliche Netto-Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Hier eine kurze Übersicht:

Förderung und Einkommensgrenzen

  • 2 Personen: 2.200 Euro
  • 3 Personen: 2.700 Euro
  • 4 Personen: 3.100 Euro
  • 5 Personen: 3.500 Euro
  • 6 Personen: 3.900 Euro
  • Für jede weitere Person: 400 Euro

Erziehungsberechtigte können die 150 Euro ab sofort bis spätestens 31. Dezember 2026 im Bürgerservicebüro im Erdgeschoss der Liebburg abholen. Dabei ist ein Nachweis des aktuellen monatlichen Netto-Haushaltseinkommens (ohne Sonderzahlungen) erforderlich, um die Unterstützung zu beantragen.

Familienförderung und staatliche Leistungen

In einer Zeit, in der Familien mit Kindern besonders gefordert sind, ist es wichtig, einen Überblick über staatliche Hilfen zu haben. Neben dem Schulstartgeld gibt es zahlreiche weitere Unterstützungen, die Familien finanziell entlasten können. Dazu zählen unter anderem:

  • Kindergeld: Eine Grundversorgung für Kinder, die in Österreich zur Verfügung steht.
  • Mutterschaftsleistungen: Diese sichern das Einkommen während der Schwangerschaft und nach der Geburt.
  • Elterngeld: Ein Ausgleich für fehlendes Einkommen bei Elternzeit.
  • Steuerentlastungen: Diese helfen Familien, mehr Netto vom Brutto zu behalten.
  • Unterhaltsvorschuss: Finanzielle Unterstützung für alleinerziehende Eltern, wenn der andere Elternteil Unterhalt nicht zahlt.

Für Familien mit geringem Einkommen gibt es zusätzliche Leistungen wie den Kinderzuschlag und Angebote zur Bildung und Teilhabe. Diese sind besonders wichtig, um sozialen Benachteiligungen entgegenzuwirken und allen Kindern die gleichen Chancen zu ermöglichen.

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Zusammengefasst zeigt das Schulstartgeld in Lienz, wie wichtig es ist, Familien in ihrer Verantwortung zu unterstützen. In einer Zeit, in der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine große Herausforderung darstellt, bieten solche Förderungen eine wertvolle Entlastung. Mit diesen finanziellen Hilfen wird nicht nur der Schulstart erleichtert, sondern auch der Grundstein für eine erfolgreiche Schulkarriere gelegt.