In Kufstein wurden die Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen. Nach zwei Jahren intensiver Arbeiten ist die Stadt nun vor einem hundertjährigen Hochwasser geschützt. Dabei wurde an der Inn-Sohle vor dem Kraftwerk Ebbs-Oberaudorf Kies und Schotter entnommen, was nicht nur den Hochwasserschutz verbessert, sondern auch den Wiedereintrag von Kies deutlich verringert hat. Der Abtransport des letzten Transportbootes markierte das Ende dieser umfangreichen Maßnahmen. Bis Ende des Jahres soll außerdem das ursprüngliche Innufer wiederhergestellt sein, was die ökologische Balance in der Region weiter unterstützen wird. Weitere Details zu diesen Hochwasserschutzmaßnahmen können Sie in einem Bericht auf Radio Charivari nachlesen.
Das Kraftwerk Oberaudorf-Ebbs, welches als Laufkraftwerk am Inn fungiert, spielt eine zentrale Rolle in der Region. Es liegt nördlich von Kufstein, zwischen den Gemeinden Ebbs (Tirol) und Oberaudorf (Bayern). Seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 1992 erzeugt das Kraftwerk Ökostrom zu 100 % aus Wasserkraft und verbindet somit Tirol und Bayern, da der Inn die Grenze zwischen den beiden Ländern darstellt. Mit einer Leistung von 60 MW gehört es zwar zu den kleineren Kraftwerken der VERBUND-Werksgruppe „Grenzkraftwerke“, doch die bunten Fischwanderhilfen, die von Kindern der angrenzenden Orte bemalt wurden, machen es zu etwas ganz Besonderem. Weitere Informationen über das Kraftwerk finden sich auf der Website von VERBUND.
Rechtsrahmen für den Hochwasserschutz
Hochwasserschutz ist nicht nur ein Thema für die lokale Politik, sondern auch stark gesetzlich geregelt. Die allgemeinen Vorschriften zum vorbeugenden Hochwasserschutz sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verankert, insbesondere in den Paragrafen 72 bis 81. Die Novellierung des WHG im Jahr 2009 setzte wichtige Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRMRL) um. Das Hochwasserschutzgesetz von 2005 wurde fortgeführt und ausgebaut, um Überschwemmungsgebiete festzulegen und einen Pflichtenkatalog zu erstellen, der unter anderem den Erhalt von Rückhalteflächen und Einschränkungen bei der Bebauung in diesen Gebieten umfasst.
Die Einführung der Gebietskategorie „Risikogebiete“ sowie die Erstellung von Gefahren- und Risikokarten sind zentrale Elemente zur Verringerung der nachteiligen Folgen von Hochwasser. Das Hochwasserschutzgesetz II, welches am 30. Juni 2017 in Kraft trat, berücksichtigt auch die Herausforderungen des Klimawandels. Ein umfassendes Risikomanagement ist daher unerlässlich. Die Vorschriften, die in dem Gesetz zusammengeführt wurden, dienen dem Schutz von Mensch und Natur vor den Gefahren, die mit Hochwasserereignissen verbunden sind. Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Grundlagen bietet das Umweltbundesamt.