In Kufstein sorgt eine tragische Erfahrung einer Frau mit einer Partnervermittlungsagentur für Aufsehen. Sie berichtete von großen Enttäuschungen und einem Gefühl der Ignoranz seitens der Agentur. Für 1.800 Euro hatte sie einen Halbjahresvertrag abgeschlossen, der ihr sechs Vermittlungen garantieren sollte. Doch in der Realität kam es nie zu den erhofften Treffen mit den vorgeschlagenen Männern. Diese Erfahrung hat sie dazu bewegt, andere Menschen, insbesondere ältere Personen, vor ähnlichen Enttäuschungen zu warnen. In einem Gespräch mit der Partneragentur erklärte der Geschäftsführer, dass es keine Erfolgsgarantie gebe, was die Kundin nur noch mehr frustrierte.

Die Agentur betont, dass persönliche Gespräche in der Partnervermittlung, besonders für Senioren, von großer Bedeutung sind. Trotz dieser Aussage erhält die Arbeiterkammer Tirol regelmäßig Beschwerden über Partnervermittlungen. Die häufigsten Probleme sind hohe Kosten, unklare Vertragsbedingungen und Schwierigkeiten beim Rücktritt oder der Kündigung. Die Arbeiterkammer rät dazu, Verträge und AGB genau zu lesen und nicht unter Zeitdruck zu unterschreiben. Besonders wichtig ist zu wissen, dass Verträge, die online oder außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen haben. Verträge, die in Geschäftsräumen abgeschlossen werden, sind jedoch nicht widerrufbar und können sich automatisch verlängern, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.

Warnungen vor unseriösen Anbietern

Partnervermittlungen können sowohl in finanzieller als auch in emotionaler Hinsicht problematisch sein. Besonders unseriöse Anbieter verwenden oft manipulative Methoden, um Kunden zu ködern. Laut einem Artikel der Verbraucherzentrale Sachsen sind Lockinserate in Zeitungen und drängende persönliche Treffen häufige Taktiken, um Verbraucher zu binden. Die Preise sind oft verschleiert, und es werden unrealistische Versprechungen über die Verfügbarkeit von Partnern gemacht. Emotionale Manipulation und Druck sind nicht selten, wobei Kunden dazu gedrängt werden, hohe Vorauszahlungen zu leisten.

Besonders bei Online-Partnervermittlungen sind Fake-Profile und intransparente Preisangaben weit verbreitet. Die Verbraucherzentrale hat sogar Klagen gegen die Partnervermittlungsagentur Kleeblatt E&M GmbH wegen Wucher eingereicht. Betroffene werden ermutigt, aktiv zu werden und ihre Rechte zu verteidigen. Die Verbraucherzentrale bietet wichtige Tipps zur Erkennung unseriöser Anbieter und empfiehlt, den Vertragsinhalt vor Abschluss genau zu prüfen und keine Vorauszahlungen zu leisten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Partnervermittlungen sind komplex. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt fest, dass Anbieter klassischer Partnervermittlungen nicht auf die vereinbarte Vergütung klagen können, um die Intimsphäre der Kunden zu schützen. Dies ist jedoch nicht der Fall bei Online-Partnervermittlungen, die vertraglich vereinbarte Vergütungen vor Gericht einklagen können. Dieser Unterschied hat auch Auswirkungen auf den Wertersatz nach einem Vertragswiderruf. Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass unseriöse Anbieter mit attraktiven Bildern und erfundenen Inhalten arbeiten, um Kunden anzulocken.

Um sich vor solchen Anbietern zu schützen, ist es ratsam, vor Vertragsabschluss das Kleingedruckte zu lesen, ein Exemplar des Vertrags zur Prüfung nach Hause zu verlangen und gegebenenfalls Beratung durch die Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen. Die Risiken, die mit unseriösen Partnervermittlungen verbunden sind, sollten nicht unterschätzt werden. Eine gründliche Prüfung der Anbieter kann vor unnötigen Enttäuschungen und finanziellen Verlusten schützen.