In Kitzbühel sorgt die jüngste Einstufung der iranischen Revolutionsgarden (IRGC) als Terrororganisation für Aufregung. Diese Entscheidung der EU, die nun auf eine Stufe mit Al-Qaida und Hamas gestellt werden, folgt einem langjährigen Druck, insbesondere vom Europäischen Parlament, das diesen Schritt seit drei Jahren gefordert hatte. Die EU hat bislang keine wirtschaftlichen Sanktionen gegen den iranischen Banker verhängt, doch die Listung als Terrororganisation ermöglicht den EU-Behörden mehr Handlungsspielraum. Laut „Legal Tribune Online“ können sich aus der Listung „konkrete Rechtsfolgen“ und „strafrechtliche Maßnahmen“ ergeben.
Die Einstufung der IRGC, die auf schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sicherheitsrelevanten Aktivitäten basiert, führt zu automatischen Sanktionen. Vermögen wird eingefroren, wirtschaftliche Beziehungen erschwert und Dritten ist es verboten, den Revolutionsgarden Gelder oder Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft nicht nur die Organisation selbst, sondern auch deren Mitglieder, die nun ein komplettes Einreiseverbot in die EU haben. Auch Angehörige könnten betroffen sein. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Handlungsspielraum der IRGC in der EU erheblich einzuschränken.
Konsequenzen der Terrorlisten-Einstufung
Die britische Regierung hat bereits Sanktionen gegen den iranischen Banker Ansari verhängt, da er die iranischen Revolutionsgarden unterstützt hat. Ansari wurde als schuldig an „feindlichen Aktivitäten“ bezeichnet. Im Rahmen der Sanktionen wurde ein Großteil von Ansaris Besitz in England, einschließlich zahlreicher Immobilien, eingefroren. Diese Entwicklung verdeutlicht, wie ernst die Lage ist und wie schnell wirtschaftliche Konsequenzen folgen können.
Die Terrorlistung wird als Schritt zur Erhöhung des politischen und wirtschaftlichen Drucks auf das iranische Regime verstanden. Experten fordern weitere Maßnahmen, wie das Schließen regimenaher Einrichtungen in Deutschland und das Ausweisen des iranischen Botschafters. Die Menschenrechtsorganisation HAWAR.help begrüßt diese Einstufung als einen politischen Wandel im Umgang mit dem iranischen Regime, während Kritiker betonen, dass die EU zu lange weggeschaut habe und warnen vor möglichen Reaktionen Teherans, die Anschläge gegen Dissidenten umfassen könnten.
Ausblick und weitere Maßnahmen
Die Terrorlistung könnte auch Radikalisierungsaktivitäten einschränken, indem sie Veranstaltungen unterbindet, die zur Mobilisierung dienen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einstufung lagen bereits seit Jahren vor; andere Länder wie die USA, Kanada und Australien hatten die IRGC bereits als Terrororganisation eingestuft. Der Beschluss, der im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und mit dieser Veröffentlichung in Kraft tritt, führt zu einem Einfrieren sämtlicher Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen der IRGC. Unternehmen und Finanzinstitute müssen alle Geschäftsbeziehungen einstellen, die wirtschaftliche Vorteile für die IRGC bieten könnten.
Zusammengefasst zeigt die Entscheidung der EU, die iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation einzustufen, dass der Umgang mit dem iranischen Regime sich grundlegend ändern könnte. Der Schutz von iranischen Dissidenten und jüdischen Einrichtungen sollte erhöht werden, um die Sicherheit und die Menschenrechte in der Region zu gewährleisten. Die EU hat somit einen klaren Schritt in Richtung einer konsequenteren Außenpolitik gemacht.
Quellen: t-online.de, zdf.de, lto.de.