Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen stehen viele Haus- und Wohnungsbesitzer vor der Herausforderung, ihre alten Kamin- oder Pelletofen auszutauschen. Der Grund: Diese Öfen entsprechen nicht mehr den Vorgaben der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Diese Verordnung legt klare Anforderungen an die Emissionen von Feuerungsanlagen fest, um den Umweltschutz zu fördern und die Effizienz von Holzfeuerungen zu steigern. Die regelmäßigen Aktualisierungen der BImSchV, zuletzt am 13. Oktober 2021, führen dazu, dass viele ältere Modelle nicht mehr zulässig sind.

Eine empfehlenswerte Anlaufstelle für den Ofenkauf in der Region ist der RIKA Premium Store Innsbruck in Unterperfuss. Der österreichische Familienbetrieb RIKA kann auf über 75 Jahre Erfahrung zurückblicken und bietet eine breite Palette an modernen Kamin- und Pelletöfen, die nicht nur durch ihre Technik, sondern auch durch ihre niedrigen Emissionswerte und hohen Wirkungsgrade überzeugen. Alle Produkte werden in Österreich hergestellt, was für Qualität und Nachhaltigkeit steht.

Expertenberatung und persönlicher Service

Der Betreiber des RIKA Premium Stores, Bernhard „Benni“ Widauer, ist Schornsteinfeger und bietet den Kunden eine fachkundige Beratung zu den neuen Emissionsanforderungen und der Abnahme-Praxis. In einem Showroom können Interessierte die Öfen live erleben und sich in entspannter Atmosphäre ohne Zeitdruck beraten lassen. Diese persönliche Herangehensweise wird von den Kunden aus dem Kreis Garmisch-Partenkirchen geschätzt, die die Kombination aus hochwertiger Technik, ansprechendem Design und Fachkompetenz zu schätzen wissen.

Die BImSchV legt Grenzwerte für Emissionen fest, die von Kaminöfen und anderen Kleinfeuerungsanlagen nicht überschritten werden dürfen. Für Öfen, die vor 1975 gebaut wurden, gab es bereits Fristen zur Nachrüstung oder zum Austausch, die mittlerweile abgelaufen sind. Ab dem 31. Dezember 2024 müssen alle Kaminöfen diese Grenzwerte erfüllen, um weiterhin betrieben werden zu dürfen. Die Regelungen zielen darauf ab, die Luftqualität zu verbessern und die Effizienz bei der Nutzung von Holzfeuerungen zu steigern.

Ausnahmen und Sondergenehmigungen

Für bestimmte Öfen gelten jedoch Ausnahmen. Historische Öfen und nicht gewerblich genutzte Küchenherde mit einer Nennwärmeleistung unter 15 kW dürfen unter bestimmten Bedingungen weiterbetrieben werden. Auch offene Kamine und Grundöfen sind von den neuen Vorschriften ausgenommen. Sondergenehmigungen für Kaminöfen können beantragt werden, wenn die gesetzliche Verschärfung eine unangemessene Belastung darstellt und keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu befürchten sind. Diese Genehmigungen sind jedoch eher die Ausnahme als die Regel.

Wer sich für einen neuen Ofen interessiert, sollte sich daher rechtzeitig im RIKA Premium Store Innsbruck beraten lassen. Die Kontaktdaten sind wie folgt:

Für alle, die über einen neuen Kaminofen nachdenken, bietet sich im RIKA Premium Store die ideale Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und die neuesten Technologien zu entdecken.