In Weiz kommt es zur Verhandlung eines außergewöhnlichen Falls, der sowohl rechtliche als auch familiäre Fragen aufwirft. Ein 23-Jähriger sieht sich wegen Verleumdung anklagt, nachdem er seine Lebensgefährtin beschuldigt hatte, ihn mit einem Messer bedroht zu haben. Diese Aussage stellte sich jedoch als Lüge heraus. Das Paar hat ein gemeinsames, fünf Monate altes Baby, das derzeit von Pflegeeltern betreut wird. Der Angeklagte hat eine Vorgeschichte mit Vorstrafen, darunter Sachbeschädigung, Körperverletzung und Betrug, und steht unter Bewährung mit einer offenen Haftstrafe von sechs Wochen.
Während der Verhandlung gesteht der Angeklagte, dass seine Aussage über die Bedrohung falsch war. Er erklärt, dass er dies aus „Wut und Verzweiflung“ gesagt habe. Der Richter äußert Bedenken hinsichtlich der Beziehung des Paares, insbesondere aufgrund wiederholter Handgreiflichkeiten. Er macht darauf aufmerksam, dass solche Aussagen nicht hilfreich sind, wenn das Paar das Sorgerecht für ihr Kind zurückerlangen möchte. Letztlich wird der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 1560 Euro verurteilt, wobei die Probezeit auf fünf Jahre verlängert wird. Die offene Haftstrafe muss er nicht verbüßen (Quelle).
Das Sorgerecht im Fokus
In Sorgerechtsverfahren können Beleidigungen und Verunglimpfungen zwischen den Elternteilen dazu führen, dass das Familiengericht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zuspricht. Dies zeigt, wie wichtig eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern ist, um die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung zu gewährleisten. Diese Verantwortung muss sich stets am Kindeswohl orientieren. Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Vorrang der gemeinsamen Sorge gegenüber der alleinigen Sorge, was bedeutet, dass die gemeinsame Sorge nach einer Trennung nicht immer die beste Lösung ist (Quelle).
Die aktuelle Situation des 23-Jährigen und seiner Lebensgefährtin verdeutlicht die Schwierigkeiten, die bei der Wahrung des Sorgerechts auftreten können, insbesondere wenn Gewalt im Spiel ist. Umgangsrecht und Sorgerecht sind nach einer Trennung häufig heikle Themen. Betroffene Elternteile streben oft das alleinige Sorgerecht an, was jedoch von den Familiengerichten in der Regel abgelehnt wird, solange das Kind nicht selbst Gewalt erfahren hat. Gerade in Fällen von häuslicher Gewalt plant Justizministerin Stefanie Hubig Reformen, die den Schutz von Betroffenen stärken sollen. Diese Reformen könnten beispielsweise eine Einschränkung des Sorge- und Umgangsrechts für Gewalttäter beinhalten, um sicherzustellen, dass Kinder nicht Zeugen von Gewalt werden (Quelle).
Die Bedeutung des Kindeswohls
Es ist wichtig zu betonen, dass eine Kindeswohlgefährdung auch ohne direkte Gewalt gegen das Kind gegeben sein kann, etwa wenn Kinder Zeugen von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Eltern werden. Die geplanten Reformen sollen auch psychische Gewalt berücksichtigen und eine schnellere Unterstützung für Betroffene bieten. Familiengerichte könnten in Zukunft „Anti-Gewalt-Trainings“ anordnen, um gewalttätigen Eltern zu helfen, ihr Verhalten zu ändern.
In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen und der geplanten Reformen im Familienrecht wird deutlich, dass der Umgang mit solchen komplexen Fällen dringend überdacht werden muss. Die Berücksichtigung des Kindeswohls sollte stets im Vordergrund stehen, um eine positive und sichere Entwicklungsumgebung für die Kleinsten zu schaffen.