Im Bezirk Weiz haben kürzlich umfassende Verkehrskontrollen stattgefunden, die von der Bezirksverkehrsgruppe Weiz in Zusammenarbeit mit dem Prüfzug der steiermärkischen Landesregierung durchgeführt wurden. Bei diesen Kontrollen, die am Mittwoch stattfanden, wurden insgesamt 59 Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft erstattet. In 21 Fällen wurde sogar „Gefahr im Verzug“ festgestellt, was die Dringlichkeit und Schwere der Mängel unterstreicht. Zehn Kennzeichen mussten abgenommen werden, und die betroffenen Fahrzeuglenker wurden gezwungen, ihre Fahrzeuge stehen zu lassen. Der Schwerpunkt lag dabei auf Schwerverkehr, wie Lkw und Bussen, sowie auf Pkw.
Die festgestellten Mängel waren alarmierend: In einigen Fahrzeugen tropfte Motoröl auf den heißen Auspuff, was eine erhebliche Brandgefahr darstellt. Darüber hinaus wurden manipulierte Abgasanlagen entdeckt, bei denen die Filter entfernt und durch einfache Rohre ersetzt worden waren. Massive Durchrostungen und erhebliche Reifenbeschädigungen, die zu Reifenplatzern führen konnten, waren weitere Probleme, die bei den Kontrollen zutage traten. Die Ergebnisse dieser Verkehrskontrollen werfen ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit regelmäßiger Fahrzeugüberprüfungen.
Richtlinien zur Fahrzeugüberprüfung
Die Grundlage für solche Kontrollen bildet die Richtlinie 2014/45/EU zur technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen, die in nationales Recht umgesetzt wurde. Dies geschah durch die 34. Novelle des KFG sowie die 9. Novelle der PBStV. In § 10 Abs 2 PBStV werden Mängelgruppen und deren Umgang bei Fahrzeugüberprüfungen beschrieben. Hier wird zwischen „Schwerwiegenden Mängeln“ und „Gefährlichen Mängeln“ unterschieden. Letztere müssen sofort behoben werden, und die Behörde wird bei Gefahr in Verzug unverzüglich informiert. Kennzeichentafeln können in solchen Fällen abgenommen werden, was die Schwere der Situation verdeutlicht.
Bei schweren Mängeln ist das Fahrzeug nicht verkehrs- und betriebssicher, und diese Mängel müssen in der nächsten Werkstätte behoben werden. Es besteht jedoch eine Frist von bis zu zwei Monaten nach der Begutachtung, in der das Fahrzeug weiterhin verwendet werden darf. Fällt die Prüfung jedoch negativ aus, drohen Geldstrafen bis zu 5000 Euro, was einen weiteren Anreiz für Fahrzeughalter darstellt, ihre Autos regelmäßig überprüfen zu lassen.
Eine Frage des Alters
Ein weiterer Aspekt, der im Zusammenhang mit den jüngsten Kontrollen betrachtet werden sollte, ist das Alter der Fahrzeuge. Laut dem diesjährigen TÜV-Report steigt die Mängelhäufigkeit mit zunehmendem Alter der Fahrzeuge. Fahrzeuge, die zehn Jahre oder älter sind, zeigen überdurchschnittlich oft sicherheitsrelevante Defekte, insbesondere an Bremsen, Achsaufhängung und Beleuchtung. Der TÜV NORD berichtet, dass etwa 28 % der über 12 Jahre alten Fahrzeuge erhebliche Mängel aufweisen.
Hauptursachen für diese Mängel sind Materialermüdung, verschlissene Bauteile und die Alterung elektronischer Komponenten. Kunststoff- und Gummiteile verlieren ihre Elastizität, und Bremsleitungen können undicht werden. Das führt dazu, dass die Wartungsbereitschaft vieler Fahrzeughalter abnimmt und Inspektionen häufig aufgeschoben werden, was das Risiko plötzlicher Ausfälle erhöht. Hartmut Abeln, Geschäftsführer von TÜV NORD Mobilität, betont die Bedeutung regelmäßiger Wartung für die technische Zuverlässigkeit älterer Fahrzeuge. Verantwortungsbewusstsein der Fahrzeughalter ist entscheidend für die Verkehrssicherheit und Nachhaltigkeit.
Die jüngsten Kontrollen im Bezirk Weiz sind ein klarer Weckruf: Es ist unerlässlich, die Verkehrssicherheit durch regelmäßige Fahrzeugüberprüfungen und -wartungen zu gewährleisten. Die Verantwortung liegt nicht nur bei den Behörden, sondern auch bei den Fahrzeughaltern selbst. Wer sein Fahrzeug vernachlässigt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.