In Voitsberg sorgt eine kürzlich eingereichte Aufsichtsbeschwerde der ÖVP für Aufregung. Anlass war eine Sitzung des Gemeinderats im Juni, bei der Bürgermeister Bernd Osprian und Vizebürgermeister Kurt Christof, beide von der SPÖ, während der Abstimmung zur Vergütungserhöhung des Stadtwerke-Aufsichtsrates im Saal blieben. Diese Anwesenheit trotz ihrer Befangenheit wurde von der ÖVP beanstandet, da Osprians Vergütung zwar nicht Teil der Abstimmung war, er jedoch als leitungsperson in der Sitzung agierte. Das Land gab der ÖVP recht und stellte fest, dass die beiden Kommunalpolitiker befangen seien.
Laut Gemeindeordnung hätten sowohl Osprian als auch Christof ihre Befangenheit erkennen und den Sitzungssaal während der Beratung und Abstimmung verlassen müssen. Das ältere, unbefangene Mitglied der Bürgermeisterfraktion hätte sie vertreten müssen. In einem bemerkenswerten Vorfall leitete Osprian die Sitzung, während Christof den Saal ohne entsprechenden Beschluss verließ. Dies wurde als Verletzung gemeinderechtlicher Bestimmungen gewertet. ÖVP-Stadtparteiobmann Hannes Buchhauser betonte, dass die Aufsichtsbeschwerde das Ziel verfolge, Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen sowie eine sachliche Auseinandersetzung zu ermöglichen.
Rechtliche Grundlagen der Befangenheit
Die Thematik der Befangenheit ist nicht nur in Voitsberg von Bedeutung, sondern auch in vielen anderen kommunalen Gremien. Grundsätzlich sieht das Kommunalrecht vor, dass Mitglieder eines Gemeinderates bei eigenen oder fremden Interessen, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten, von der Mitwirkung ausgeschlossen sind. Dies gilt besonders dann, wenn Entscheidungen in einem Bereich getroffen werden, der persönliche oder finanzielle Auswirkungen auf die betroffenen Entscheidungsträger hat. Mehr Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie auch in diesem Artikel über Mitwirkungsverbote wegen Befangenheit.
Die rechtlichen Konsequenzen einer solchen Befangenheit sind nicht zu unterschätzen. Ein beschlossener Rat kann unter Umständen für ungültig erklärt werden, wenn die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten werden. Dies könnte auch in Voitsberg der Fall sein, sollte die ÖVP in ihrem Anliegen erfolgreich sein. Bürgermeister Osprian hat bereits bestätigt, dass er über den Verfahrensausgang informiert wurde, möchte jedoch keine weiteren Kommentare abgeben, bevor er den Gemeinderat in der nächsten Sitzung informiert.
Einordnung und Ausblick
Die Situation in Voitsberg wirft auch größere Fragen auf, die für die kommunale Selbstverwaltung von Bedeutung sind. Die Einhaltung der Gemeindeordnung und die Vermeidung von Befangenheit sind essentielle Bestandteile für das Funktionieren demokratischer Strukturen in Kommunen. Dies wird auch in verschiedenen Prüfungsschemata zum Kommunalrecht thematisiert, die sich mit Mitwirkungsverboten und der Rechtmäßigkeit von Ratsbeschlüssen auseinandersetzen. Hierfür können Studierende und Interessierte auf die Plattform Jurafuchs Wissen zugreifen, die detaillierte Informationen und Prüfungsschemata zu diesen Themen bereitstellt.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Voitsberg weiterentwickelt und ob ein neuer, fairer Beschluss für alle Aufsichtsräte erarbeitet werden kann. Die ÖVP-Gemeinderäte streben dies unabhängig vom Ausgang der Beschwerde an. Der Ruf nach Transparenz und Rechtssicherheit wird in den kommenden Wochen sicherlich weiter an Bedeutung gewinnen.