Ein tragischer Verkehrsunfall in Fohnsdorf hat im Oktober 2023 ein schwerwiegendes juristisches Nachspiel nach sich gezogen. Ein alkoholisierten Fahrer erfasste einen 23-jährigen Fußgänger auf der B 75 in Niederwölz, nachdem beide vom Maxlaunmarkt kamen. Während der Fußgänger mit 1,7 Promille alkoholisiert war, wies der Fahrer sogar 2,7 Promille auf. Der Fußgänger starb noch am Unfallort. Für den Fahrer, der nun wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt wurde, endete die Sache mit einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die aufgrund seines Geständnisses und seiner Unbescholtenheit gemildert wurde. Doch die Alkoholisierung stellte einen erschwerenden Faktor dar.
Nach zwei Jahren wurden die Gerichtsakten geschlossen, jedoch bleibt das emotionale Echo für die Betroffenen bestehen. Die Mutter des Verstorbenen klagte auf über 30.000 Euro Schadenersatz, einschließlich Trauerschmerzensgeld und Beerdigungskosten. Das Zivilgericht verurteilte den Fahrer zum vollen Schadenersatz, doch dieser sah eine Teilschuld beim Fußgänger, da dieser auf der falschen Straßenseite ging. Das Oberlandesgericht Graz erkannte schließlich 75% Schuld beim Fahrer und 25% beim Fußgänger an, was den zu zahlenden Betrag auf etwa 20.000 Euro reduzierte. Das Thema der Haftpflichtversicherung spielt hier eine wesentliche Rolle, da diese in der Regel die Zahlung übernimmt, jedoch bis zu 11.000 Euro im Falle von Alkoholisierung zurückholt. Der Fall ist juristisch abgeschlossen, jedoch bleibt die emotionale Belastung für die Angehörigen bestehen.
Rechtliche Konsequenzen von Unfällen unter Alkoholeinfluss
In Deutschland und Österreich führen Verkehrsunfälle, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geschehen, nicht nur zu zivilrechtlichen Konsequenzen, sondern auch zu strafrechtlichen Folgen. Solche Unfälle gelten als Straftat und können zu Geldstrafen, Führerscheinentzug und Schadensersatzansprüchen führen. Die strafrechtlichen Konsequenzen hängen von der Schwere des Unfalls und den daraus resultierenden Folgen ab. Der Gesetzgeber hat klare Strafen für Trunkenheitsfahrten definiert, die Geldstrafen, Führerscheinentzug und sogar Freiheitsstrafen umfassen können. (Quelle).
Zivilrechtliche Haftung bezieht sich auf materielle und immaterielle Schäden, die das Unfallopfer gegenüber dem Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung geltend machen kann. Diese Ansprüche können unabhängig von einem Strafverfahren durchgesetzt werden, was bedeutet, dass ein Geschädigter auch dann Schadensersatz verlangen kann, wenn der Unfallverursacher nicht strafrechtlich verurteilt wurde. Dabei muss die Beweislast in der Regel vom Geschädigten getragen werden, kann sich jedoch bei grober Fahrlässigkeit umkehren.
Die Auswirkungen von Alkohol auf das Fahrverhalten
Alkohol am Steuer ist ein ernstes Problem, das nicht nur die Denk- und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt, sondern auch das räumliche Vorstellungsvermögen. Viele Fahrer unterschätzen die Auswirkungen des Alkohols und glauben, nach dem Trinken noch fahrtüchtig zu sein. Bereits ab 0,5 Promille gilt das Fahren als Ordnungswidrigkeit, während ab 1,1 Promille ein Strafverfahren eingeleitet wird. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss können die Konsequenzen gravierend sein: Geldstrafen, Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, Führerscheinentzug sowie Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld für die Geschädigten.
Zusätzlich kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, und nach einem Führerscheinentzug muss eine Sperrfrist eingehalten werden, bevor der Führerschein neu beantragt werden kann. Die gesetzlichen Regelungen sind klar: Fahren unter Alkoholeinfluss ist nach § 316 StGB strafbar, besonders wenn dadurch Leib oder Leben anderer gefährdet wird. (Quelle).