In der Steiermark sorgt ein Vorfall für Aufsehen, der die Debatte über die Rechte von Bürgern und die Pflichten der Behörden neu entfacht. Ein Obersteirer, der als Arzt und Jäger tätig ist, hat ein Waffenverbot erhalten, das auf einem Polizeibericht basiert. Der Mann wehrt sich vehement gegen die Entscheidung und behauptet, dass der Bericht falsche Angaben enthält. Als Beweis führt er ein Polizeivideo an, das den Einsatz dokumentiert. Dies wurde von der Polizei mit einer Bodycam aufgezeichnet. Der betroffene Arzt betont, dass es ihm nicht nur um seine eigene Situation geht, sondern vielmehr um die Verhinderung ungerechter Behandlungen anderer Menschen, wie auf Kleine Zeitung berichtet wird.

In solchen Fällen ist es von entscheidender Bedeutung, die Rolle der Betroffenen und der Zeugen zu verstehen. Bei einem Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle ist die Unterscheidung zwischen diesen beiden Gruppen ausschlaggebend. Der Betroffene ist die Person, gegen die die Behörde ermittelt, während ein Zeuge Informationen über den Vorfall bereitstellen kann. Der Betroffene hat das Recht zu schweigen, ohne dass er verpflichtet ist, Informationen preiszugeben. Im Gegensatz dazu muss ein Zeuge grundsätzlich auszusagen, hat jedoch das Recht, sich nicht selbst oder Angehörige zu belasten, gemäß § 52 StPO. Falsche Angaben können sowohl für Betroffene als auch für Zeugen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.

Rechtliche Konsequenzen bei falschen Angaben

Falsche oder verweigerte Angaben als Betroffener sind nicht zu unterschätzen. Beispielsweise können falsche Angaben zu Name oder Geburtsdatum als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen. Noch gravierender ist die falsche Benennung einer anderen Person als Fahrer, die als strafbare falsche Verdächtigung (§ 164 Abs. 2 StGB) gilt. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Für Zeugen gilt, dass sie eine Aussagepflicht haben, jedoch ihre Aussage verweigern können, wenn sie sich selbst oder Angehörige belasten müssten. Eine wahrheitsgemäße Aussage ist erforderlich, wenn das Aussageverweigerungsrecht nicht genutzt wird. Auch hier können falsche Angaben im Anhörungsbogen als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, was ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen kann. Wenn ein Zeuge wissentlich falsche Angaben macht, um ein Bußgeldverfahren gegen eine andere Person einzuleiten, kann dies ebenfalls strafbar sein, wie auf Kanzlei Heskamp dargelegt.

Falsche Angaben und ihre Folgen

Ein besonders heikles Thema sind falsche Angaben im Anhörungsbogen, die im Straßenverkehr häufig vorkommen. Der Halter des Tatfahrzeugs erhält einen solchen Bogen, um sich zum Vorwurf zu äußern und Informationen zur Fahrerermittlung beizutragen. Dabei sind sie verpflichtet, korrekte Angaben zu ihrer Person zu machen. Falsche Angaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen. Zudem können falsche Angaben zum Fahrer als falsche Verdächtigung gewertet werden, was eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zur Folge haben kann, so die Informationen von Bußgeld-Info.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex und die Gerichte sind sich teilweise uneinig über die Konsequenzen von Selbstbeschuldigungen im Anhörungsbogen. Ein Beispiel hierfür ist eine Entscheidung des OLG Stuttgart, wonach die Angabe einer fiktiven Person im Anhörungsbogen straffrei bleibt. Dennoch könnte eine falsche Selbstbezichtigung in bestimmten Fällen strafbar sein, was die Wichtigkeit der korrekten Handhabung solcher Dokumente unterstreicht.

Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, dass Bürger ihre Rechte und Pflichten kennen, um sich in rechtlichen Auseinandersetzungen angemessen verteidigen zu können. Der Obersteirer, der sich für die Gerechtigkeit einsetzt, könnte hier ein Beispiel für viele andere sein.