In der steirischen Gemeinde Schladming ist eine bedeutende Entscheidung gefallen: Die Lustbarkeitsabgabe wird abgeschafft. Diese Steuer, die auf Tickets erhoben wird und von Veranstaltern an die Gemeinde gezahlt werden muss, hat in der Vergangenheit für zahlreiche Diskussionen gesorgt. In der gesamten Steiermark bleibt mit Spielberg nur eine Gemeinde, in der die Lustbarkeitsabgabe eine bedeutende Rolle spielt. Dort werden für das Jahr 2023 Einnahmen von etwa 1,7 Millionen Euro durch Großveranstaltungen am Red Bull Ring erwartet.

Der Bürgermeister von Spielberg, Manfred Lenger von der SPÖ, hat eine Abschaffung oder Reduktion der Lustbarkeitsabgabe jedoch strikt ausgeschlossen. Dies ist besonders bemerkenswert, da Lenger vor zwei Jahren plante, die Abgabe aufgrund von Budgetproblemen zu vervierfachen, diesen Plan aber nach heftigen Diskussionen zurückzog. Der aktuelle Steuersatz auf die Ticketerlöse bleibt bei fünf Prozent, was sowohl von der Betreibergesellschaft „Projekt Spielberg“ als auch von Mark Mateschitz, dem Verantwortlichen hinter dem Projekt, abgelehnt wird.

Die finanziellen Auswirkungen der Lustbarkeitsabgabe

Die jährliche Lustbarkeitsabgabe für Projekt Spielberg beläuft sich auf 650.000 Euro. Bürgermeister Lenger berichtet von „harten und intensiven Verhandlungen“ mit Red Bull, um die Abgabe an die Rückkehr der Formel 1 anzupassen. Vor 2011 brachte eine vorherige Vereinbarung der Stadt rund 300.000 Euro pro Jahr ein. Ab 2020 wurde die jährliche Abgabe auf 650.000 Euro wertgesichert erhöht, und in den nächsten sieben Jahren fließen somit insgesamt rund 5 Millionen Euro in die Stadtkasse.

Ursprünglich war die Lustbarkeitsabgabe auf 25 Prozent der Ticketeinnahmen festgelegt, was für die Formel 1 etwa 4 Millionen Euro hätte ergeben. Lenger betont, dass dieser Satz nicht haltbar war und die Gemeinde nicht als „Verhinderergemeinde“ auftreten möchte. Der Gemeinderat muss das Ergebnis bei der nächsten Sitzung am Donnerstag noch absegnen. Trotz der Kritik am langen Verhandlungsprozess zeigen sich Lenger und ÖVP-Vizebürgermeister Bernd Liebminger zufrieden mit dem Resultat.

Rechtsrahmen und Struktur der Lustbarkeitsabgabe

Die Rahmenbedingungen für die Erhebung einer Lustbarkeitsabgabe durch Gemeinden sind im Landesgesetz geregelt. Die Abgabe wird durch die Lustbarkeitsabgabeverordnung festgelegt. Veranstaltungen, die der Lustbarkeitsabgabe unterliegen, sind im Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz von 2012 definiert. Diese umfassen unter anderem verschiedene Arten von Veranstaltungen sowie das Halten und den Betrieb von Spielapparaten.

Von der Lustbarkeitsabgabe ausgenommen sind Veranstaltungen von Theatern, die regelmäßige Zuschüsse von Bund, Land oder Gemeinde erhalten. Diese Regelungen sind wichtig, um eine klare Struktur in der Abgabenpraxis zu etablieren und um sicherzustellen, dass die Gemeinden von den Einnahmen profitieren, die durch Veranstaltungen generiert werden.

Insgesamt zeigt sich, dass die Lustbarkeitsabgabe ein umstrittenes, jedoch wichtiges Thema für die Gemeinden in der Steiermark bleibt. Während Schladming einen Schritt in Richtung Abschaffung macht, bleibt Spielberg auf die Einnahmen durch die Abgabe angewiesen, insbesondere in Anbetracht der langfristigen Verträge mit der Formel 1. Die Entwicklung in Spielberg wird weiterhin genau beobachtet werden.

Für weiterführende Informationen zu den rechtlichen Aspekten der Lustbarkeitsabgabe können Sie die Lustbarkeitsabgabeverordnung einsehen.

Quellen: Kleine Zeitung, Mein Bezirk.