In Kranach, Gamlitz, wird derzeit die Situation eines Rotwildgeheges kritisch unter die Lupe genommen. Anwohner und Tierfreunde äußern Besorgnis über die dortige Überpopulation und die mangelhafte Futterversorgung der Tiere. Berichte über verendete Tiere und unsachgemäße Kadaverentsorgung sorgen für Aufregung in der Gemeinde. Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz hatte bereits im vergangenen Jahr Maßnahmen zur Reduktion der Tieranzahl angeordnet, doch die Probleme scheinen weiterhin zu bestehen.
Eine aufmerksame Beobachterin berichtet, dass die Tiere während der Weihnachtsferien tagelang unbeaufsichtigt waren und erneut zu viele Tiere im Gehege seien. Im Januar und Februar wandte sie sich an verschiedene Behörden und Tierschutzorganisationen, weil die Futterversorgung unzureichend war. Nach mehreren Tagen ohne Futter wurde die Heuraufe am 1. Februar wieder befüllt, was sie als Hinweis auf eine bevorstehende Kontrolle deutete. Diese fand dann auch am 11. Februar statt – an diesem Tag erhielten die Tiere jedoch erneut kein Futter.
Kontroversen um die Tierschutzpraktiken
Kritiker fordern von der Behörde eine dokumentierte Fütterung, einschließlich Rechnungen und Fotos, um die Einhaltung der Tierschutzstandards zu überprüfen. Bezirkshauptfrau Karin Wiesegger-Eck betont, dass alle Kontrollen unangekündigt sind und wöchentliche Überprüfungen stattfinden. Sie stellt klar, dass die Tiere gut genährt seien und die Fütterungen angemessen erfolgen. Der derzeitige Besitzer des Geheges ist insolvent, und Rechtsanwalt Gerhard Petrowitsch, der als Masseverwalter fungiert, bezeichnet die Kritiker als Querulanten und versichert, dass die Tiere täglich gefüttert werden. Um die Überpopulation zu vermeiden, sind weitere Maßnahmen geplant: Noch in diesem Monat sollen mindestens zehn Tiere entnommen werden.
Diese Situation wirft ein Licht auf die Herausforderungen, mit denen Wildgehege konfrontiert sind. In den letzten Jahren hat sich der Umgang mit Wildtieren in Gehegen verändert. Veränderungen in den soziologischen Strukturen der Bevölkerung in Industrienationen führen zu einer Urbanisation und einer Entfremdung von Natur und Tieren. Die Menschen suchen zunehmend Erholung in der Natur und den Kontakt mit Wildtieren. Wildgehege tragen zur Freizeitgestaltung in naturnaher Umgebung bei und helfen, die Naturräume zu entlasten. Dabei ist es wichtig, dass die Gehege den Gedanken des Natur-, Umwelt- und Artenschutzes gerecht werden und Umwelterziehung als Zukunftsaufgabe verstehen. Die Leitlinien für die tierschutzgerechte Haltung von Wildtieren basieren auf ethologisch-ökologischen Kenntnissen und haben das Ziel, tierschutzrelevante Zustände durch falsche Tierliebe oder kommerzielle Interessen zu vermeiden.
Rechtsrahmen für die Tierhaltung
Die Haltung von Tieren in Zoos, Tiergärten, Tierparks und Aquarien unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Diese Einrichtungen gelten gesetzlich als „zoologische Einrichtung“ und deren Tierhaltung ist kontrollierbar und beobachtbar. Der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) folgt dem Konzept des pathozentrischen (leidenszentrierten) Tierschutzes, das wissenschaftlich belastbar und überprüfbar ist. Die Tierschutzrelevanz basiert auf der Empfindsamkeit und Leidensfähigkeit der Tiere. Entscheidend ist, dass die Tiere gut gehalten werden, unabhängig von der Haltergruppe. Der VdZ lehnt pauschale und wissenschaftlich nicht nachvollziehbare Verbote von Tierhaltungen ab.
In Anbetracht der aktuellen Debatte über das Rotwildgehege in Kranach, Gamlitz, wird deutlich, wie wichtig es ist, dass sowohl die Behörden als auch die Betreiber von Wildgehegen verantwortungsvoll handeln, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken. Die Herausforderungen sind vielschichtig, aber mit einer transparenten Kommunikation und strikten Einhaltung der Tierschutzstandards kann ein positiver Weg gefunden werden.
Für weitere Informationen über die Situation im Rotwildgehege besuchen Sie bitte die Kleine Zeitung. Informationen zu tierschutzgerechten Haltungsbedingungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Weitere rechtliche Aspekte zur Tierhaltung können auf der Seite des Verbandes der Zoologischen Gärten nachgelesen werden.