In Österreich gibt es seit dem 30.07.2025 Neuigkeiten zur steuerlichen Beurteilung von Photovoltaikanlagen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Photovoltaikerlass von 2014 aktualisiert und bringt somit frischen Wind in die steuerlichen Rahmenbedingungen. Diese Neuerungen betreffen vor allem die Gewinnermittlung, Steuerbefreiung gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) sowie einige Sonderthemen. Laut meinbezirk.at bleiben viele wesentliche Aussagen des ursprünglichen Erlasses unverändert.
Ein zentraler Punkt der neuen Richtlinie ist die Unterscheidung zwischen drei verschiedenen Nutzungstypen von Photovoltaikanlagen: Volleinspeiser, Überschusseinspeiser und Inselbetriebe. Dies bringt verschiedene steuerliche Aspekte mit sich, die besonders für Betreiber solcher Anlagen von Bedeutung sind.
Steuerbefreiungen und Einkommensarten
Für Betreiber von Photovoltaikanlagen gibt es steuerliche Entlastungen, insbesondere für Einkünfte, die durch die Einspeisung erzeugt werden. So sind die Einkünfte aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh steuerfrei, sofern die Engpassleistung nicht über 25 kWp liegt. Ab dem Veranlagungsjahr 2023 wird die Engpassleistung auf 35 kWp, bei einer maximalen Anschlussleistung von 25 kWp, angehoben. Dies stellt einen Vorteil für viele Anlagenbetreiber dar, die nun mehr Flexibilität genießen. Übersteigt die Einspeisung die 12.500 kWh, findet eine anteilige Steuerbefreiung Anwendung, wie auch wko.at berichtet.
Bei Volleinspeisern gelten die Einnahmen aus dem verkauften Strom als eigene gewerbliche Einkunftsquelle. Das bedeutet, dass Betreiber alle Einnahmen und Ausgaben erklären müssen. Im Gegensatz dazu wird bei der Überschusseinspeisung nur der Strom berücksichtigt, der über den Eigenbedarf hinaus verkauft wird. Ein Beispiel, das die Praxis verdeutlicht: Eine Privatperson mit 16 kWp Engpassleistung, die 16.000 kWh produziert, von denen 12.000 kWh dem eigenen Verbrauch dienen und 4.000 kWh eingespeist werden, könnte diese Einspeisung steuerfrei gestalten. Ein Landwirt mit 60 kWp hingegen hat keinen Anspruch auf die Steuerbefreiung, da seine Einkünfte steuerpflichtig wären.
Umsatzsteuer und Eigenverbrauch
Ein weiteres Thema sind die Umsatzsteuerregelungen. Wie im Beitrag von wko.at angegeben, sind die Stromlieferungen an Energieversorgungsunternehmen umsatzsteuerbar, während die Überschusseinspeisung nicht steuerbar ist. Der Eigenverbrauch von Strom unterliegt jedoch der Steuerpflicht, wobei Verbrauch bis 5.000 kWh jährlich steuerfrei bleibt. Überschreitet der Eigenverbrauch diese Grenze, wird die gesamte Menge steuerpflichtig.
Die für den Betrieb notwendigen Anschaffungskosten dürfen aufgeteilt und über 20 Jahre abgeschrieben werden. Für thermisch-energetische Sanierungen gibt es ebenfalls spezielle Regelungen, die jedoch nur für die private Stromproduktion gelten.
Die jüngsten Änderungen und Klarstellungen zeigen, dass das Thema Photovoltaik in Österreich hoch im Kurs steht. Neben den steuerlichen Aspekten ist es für die Betreiber wichtig, auch die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen im Auge zu behalten. Mit den neuen Richtlinien wird es Anreize geben, in die eigene Energiezukunft zu investieren.