In der Region Hartberg und Fürstenfeld haben die Außenstellen der Arbeiterkammer im Jahr 2025 beachtliche Erfolge erzielt. Insgesamt wurden rund 340.500 Euro für Arbeitnehmer:innen erkämpft, wobei die Außenstelle Hartberg 98.055 Euro und die Außenstelle Fürstenfeld stolze 242.442 Euro beisteuerten. Diese Erfolge sind umso bemerkenswerter, als die Anzahl der erteilten Auskünfte mit fast 10.300 einen deutlichen Anstieg zeigt. Besonders auffällig war der Anstieg der Rechtsakte, die von der Außenstelle Fürstenfeld zur Klage weitergeleitet wurden, mit einem Zuwachs von 141 Prozent. Dies zeigt, dass Arbeitnehmer:innen in Zeiten eines angespannten Arbeitsmarkts, in dem viele Arbeitgeber nicht bereit sind, sich außergerichtlich zu einigen, dringend Unterstützung benötigen.

Ein größerer Betrieb im Bezirk hat kürzlich rund 30 Arbeitsverhältnisse aufgelöst, was die Notwendigkeit eines Sozialplans für die betroffenen Arbeitnehmer:innen unterstreicht. Auch Beratungen zu Karenz und Kinderbetreuungsgeld erfreuen sich großer Nachfrage. In Hartberg und Fürstenfeld beobachten wir zudem eine steigende Nachfrage nach sozialrechtlichen Auskünften, insbesondere in Bezug auf Altersteilzeit, da angekündigte gesetzliche Änderungen in der Luft liegen. Die arbeitsrechtlichen Beratungen fokussierten sich auf die Auflösung von Arbeitsverhältnissen, offene Entgeltsansprüche und die Kontrolle von Arbeitsverträgen. Im Bereich Konsumentenschutz dominierten Themen wie Dating-Plattform-Abos, Online-Bestellungen, Kautionsrückerstattungen und Drittdienstanbieter.

Altersteilzeit: Ein flexibles Modell für den Übergang in den Ruhestand

Die Altersteilzeit bietet eine wertvolle Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer:innen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und so einen gleitenden Übergang in die Pension zu gestalten. Dabei ist die Zustimmung der Arbeitgeber:innen erforderlich, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Arbeitnehmer:innen verlieren während der Altersteilzeit keine Pensionsbezüge, Krankengeldansprüche oder Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitszeit kann um 40 bis 60 % verringert werden, wobei die Modelle entweder kontinuierlich oder im Blockzeitmodell realisiert werden können. Bei einem Blockmodell muss jedoch eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden.

Ein Lohnausgleich von 50 % der Differenz zwischen dem Entgelt der letzten 12 Monate und dem Entgelt bei verringerter Arbeitszeit sorgt dafür, dass die finanziellen Einbußen für Arbeitnehmer:innen begrenzt bleiben. Zudem zahlen Arbeitgeber:innen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der Arbeitszeit vor der Herabsetzung, was die finanzielle Stabilität der Arbeitnehmer:innen sichert. Die Laufzeit der geblockten Altersteilzeit beträgt maximal fünf Jahre, wobei der letztmalige Antritt 2028 sein kann.

Neue Gesetzesänderungen und ihre Auswirkungen

Der Übergang in die Altersteilzeit ist jedoch nicht ohne Herausforderungen. Ab 2029 wird die Höchstdauer der Altersteilzeit auf drei Jahre beschränkt, und die Antrittsvoraussetzungen werden strenger. Beschäftigte müssen mindestens 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 25 Jahren nachweisen und das Beschäftigungsausmaß im letzten Jahr vor der Altersteilzeit darf nicht mehr als 40 % unter der Normalarbeitszeit liegen. Zudem dürfen Personen mit eigener Pensionsleistung oder die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben, nicht in den Genuss der geförderten Altersteilzeit kommen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass Altersteilzeit auch zu einer geringeren Altersrente führen kann, da Rentenbeiträge von etwa 90 % des bisherigen Gehalts gezahlt werden. Die Rente könnte somit um 10 % geringer ausfallen als ohne Altersteilzeit. Arbeitnehmer:innen sollten sich daher vor Abschluss eines Altersteilzeitvertrages umfassend beraten lassen, um die besten Entscheidungen für ihre Zukunft zu treffen. Weitere Informationen zur Altersteilzeit sind in der offiziellen Rentenversicherung verfügbar.

Die aktuellen Entwicklungen in Hartberg und Fürstenfeld zeigen, wie wichtig die Unterstützung durch die Arbeiterkammer für Arbeitnehmer:innen in dieser unsicheren Zeit ist. Weitere Informationen finden Sie in der ursprünglichen Quelle.