In der Region Liezen ist die Diskussion um die Gesundheitsversorgung nach wie vor in vollem Gange. Der Verein Pro Klinikum Stainach hat sich zum Ziel gesetzt, nachhaltige Lösungen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu finden. In diesem Rahmen befürworten das Forum Pro LKH Bad Aussee sowie einige Lokalpolitiker die Einrichtung einer Tagesklinik und die Bereitstellung von Akutgeriatrie-Betten. Die Sitzung der Zielsteuerungskommission, in der der Regionale Strukturplan Gesundheit (RSG) beschlossen wurde, sorgte jedoch für ordentlich Zündstoff. Mit nur neun Minuten Dauer und ohne Protokoll hinterlässt sie einen schalen Nachgeschmack und lässt die Frage aufkommen, ob hier wahltaktische Überlegungen im Vordergrund standen. Die Verwerfung des ursprünglichen Plan A, das Leitspital in Stainach, geschah ohne die Sicherstellung einer gleichwertigen Versorgung, was Bedenken hinsichtlich der medizinischen Notfälle aufwirft. Ein direkter Vergleich zwischen Plan A und dem neuen Plan B fand nicht statt, was die Sorgen über längere Anfahrtswege für Patienten und die Abhängigkeit von anderen Bundesländern verstärkt.
Die Kritik am Abbau von Spitalsleistungen im Bezirk wird zudem durch die fehlenden Vereinbarungen mit Nachbarbundesländern untermauert. Eine Anfrage an den Gesundheitsfonds Steiermark brachte zahlreiche Antwortverweigerungen ans Licht, während die Bevölkerung über die Verwendung von Steuergeldern im Unklaren gelassen wird. Expertenmeinungen und Stellungnahmen der Bürger wurden offenbar nicht berücksichtigt. Der Verein Pro Klinikum Stainach hat klare Forderungen formuliert: eine Aufhebung des Beschlusses zum RSG-St 2030, einen transparenten und faktenbasierten Vergleich aller Varianten sowie eine neue Beurteilung unter Einbindung unabhängiger Experten.
Transparenz und Informationsfreiheit
Am 19. Jänner 2026 stellte der Verein eine Anfrage beim Gesundheitsfonds nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die Antwort des Gesundheitsfonds ist zwar eingelangt, doch blieben viele zentrale Fragen unbeantwortet. Mehrere Punkte wurden mit dem Verweis auf „kein Anspruch auf Informationszugang“ abgelehnt. Der Verein plant, entweder eine vollständige Auskunft oder einen formellen Bescheid einzufordern und gegebenenfalls den formellen Bescheid vor dem Verwaltungsgerichtshof anzufechten. Diese Vorgehensweise verdeutlicht, dass der Verein den Ablauf der Sitzung der Zielsteuerungskommission stark kritisiert, da ein erweitertes Gremium anwesend war und die Transparenz somit in Frage stellt.
Ein weiterer Punkt, der in der Kritik steht, ist der Vorwurf, dass politische Überlegungen Vorrang vor einer sachlichen Diskussion über die Gesundheitsversorgung hatten. Der Verein erhebt den Vorwurf, dass kein transparenter Vergleich zwischen den Varianten durchgeführt wurde. Dies führt zu Bedenken, dass die aktuelle Lösung langfristig teurer und nachteilig für die Versorgungssicherheit im Bezirk sein könnte. Zudem wird hinterfragt, warum die Gesundheitsleistungen im Bezirk reduziert werden, obwohl noch keine rechtsverbindlichen Vereinbarungen mit den Spitälern in Schwarzach oder Bad Ischl vorliegen.
Gesundheitsversorgung im Kontext
Die Grundlage für den RSG 2030 sind Planungsgrundsätze wie eine gleichwertige und qualitativ hochwertige Versorgung sowie Patientenorientierung, die auch die bestehenden Strukturen und Veränderungen durch den demografischen Wandel berücksichtigen. Die Steiermark hat eine vergleichsweise alte Bevölkerung mit einem hohen Anteil über 65-Jähriger. Prognosen bis 2030 zeigen einen leichten Bevölkerungszuwachs, vor allem im Großraum Graz, während in vielen anderen Bezirken ein Rückgang erwartet wird. Die Notwendigkeit zur Anpassung der regionalen Gesundheitsplanung wird angesichts dieser demografischen Veränderungen immer deutlicher.
Die Kapazitäten der fondsfinanzierten Krankenanstalten bleiben nahezu gleich, was die Herausforderung, die medizinische Versorgung zu sichern, nicht einfacher macht. Bis 2030 sollen in der Steiermark mindestens 40 Gesundheitszentren, zwei neue multiprofessionelle Facharztzentren und ein Schmerzzentrum entstehen. Ein dichtes Netz an Angeboten in allen Versorgungsregionen wird angestrebt, um eine wohnortnahe und spezialisierte Versorgung zu gewährleisten. Informationsveranstaltungen sind geplant, um Abgeordnete, Bürgermeister und Medien über die Entwicklungen zu informieren. Der RSG 2030 soll Mitte Dezember beschlossen werden und tritt zum Jahresbeginn 2026 in Kraft, mit einer schrittweisen Umsetzung bis 2030.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Situation im Bezirk Liezen entwickeln wird und ob die Forderungen des Vereins Pro Klinikum Stainach Gehör finden. Die Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung sind komplex und erfordern eine sorgfältige und transparente Planung, die die Bedürfnisse der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellt.