In Salzburg wurde mit Jahresbeginn 2026 eine umfassende Novelle des Jagdgesetzes in Kraft gesetzt, die nicht nur die heimische Jägerschaft stärken soll, sondern auch auf die Herausforderungen im Wildtiermanagement reagiert. Dies geschieht im Kontext eines sich verändernden Ökosystems, in dem der Schutz der Natur und die Regulierung von Wildbeständen immer wichtiger werden. Der Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Jagd auf Schwarzwild, Biber, Raubwild und invasive Arten ist nun erlaubt, während die Nutzung solcher Hilfen bei Rot-, Dam- oder Rehwild weiterhin untersagt bleibt. Ein strenges Regelwerk sieht vor, dass bei missbräuchlicher Verwendung der Jagdkarte für mindestens fünf Jahre entzogen werden kann. Für die 12.000 Jägerinnen und Jäger in Salzburg wird ihre Rolle im Natur- und Artenschutz besonders hervorgehoben, wie die Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek betont (Quelle).
Zu den weiteren bedeutenden Änderungen gehört die Nutzung von Wildfallen für Schwarzwild, die durch behördliche Ausnahmen ermöglicht wird. Auch die Meldepflichten wurden erweitert, insbesondere für Schwarzwild, Muffelwild und Goldschakal. Neu eingeführt wurden spezifische Schonzeiten für den Goldschakal, und der Wolf wird jetzt rechtlich als jagdbares Wild definiert. Diese Regelungen zielen darauf ab, ein besseres Gleichgewicht zwischen Wildbeständen, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Naturschutz zu schaffen. Die wachsende Biberpopulation stellt beispielsweise eine Herausforderung dar, da sie Konkurrenz zur bedrohten Fischart Äsche schafft, was bereits zu einer Entnahme von 15 Bibern, darunter vier im Pinzgau, geführt hat (Quelle).
Neue Regelungen und deren Auswirkungen
Die Jagdgesetznovelle umfasst zahlreiche Verordnungen, die nicht nur die Bestände von Bibern und Fischottern betreffen, sondern auch die Wildfütterung und die Jagd auf Rotwild. Ein ganzheitlicher Ansatz wird verfolgt, um das Gleichgewicht zwischen Wild und Wald herzustellen und den Schutz der Natur zu fördern. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Jägerschaft, die eine zentrale Rolle im Wildtiermanagement spielt. Die Entnahmezahlen für Fischotter sind bereits gut erreicht, was die Unterstützung der Jägerschaft für den Schutz der heimischen Gewässer unterstreicht. Zudem wird die Biber-Verordnung laufend evaluiert und bei Bedarf angepasst (Quelle).
Auf Bundesebene wird die Thematik des Wolfmanagements durch eine Gesetzesänderung im Bundesjagdgesetz weiter behandelt. Diese Änderung ermöglicht eine rechtssichere Entnahme von Wölfen, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden und Weidetiere angreifen. Insbesondere in Gebieten mit hoher Wolfsdichte wird ein regionales Bestandsmanagement angestrebt. Der Wolf hat in den letzten Jahren in Deutschland an Population zugenommen, was die Notwendigkeit betont, wirksame Herdenschutzmaßnahmen zu ergreifen. Die neuen Regelungen sollen auch die Finanzierung solcher Maßnahmen unterstützen und entsprechende Managementpläne ermöglichen, um die Herausforderungen zwischen Wild und Landwirtschaft zu adressieren (Quelle).
Insgesamt zeigen die neuen Regelungen in Salzburg und die Entwicklungen auf Bundesebene, wie wichtig ein koordiniertes Wildtiermanagement für den Natur- und Artenschutz ist. Langfristiges Ziel bleibt es, ein Gleichgewicht zwischen Wild, Wald und Kulturlandschaft zu sichern, um so die Biodiversität und die landwirtschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen.