In Salzburg wird ein neuer Weg im Umgang mit Wölfen eingeschlagen. Die Salzburger Jagdlandesrätin Marlene Svazek (FPÖ) hat eine neue Wolfsverordnung vorgestellt, die es künftig erlaubt, zwei Wölfe präventiv zu schießen, bevor sie Nutztiere reißen. Diese Maßnahme ist Teil einer Strategie, die darauf abzielt, Konflikte zwischen Wölfen und der Landwirtschaft zu vermeiden. Nach der Erschöpfung des Kontingents von zwei Wölfen ist kein präventives Schießen mehr erlaubt, jedoch können individuelle Wölfe weiterhin nach der bestehenden Abschussverordnung erlegt werden, wenn es zu Rissen kommt. Die beiden präventiven Abschüsse sind als zusätzliche Maßnahme gedacht und sollen die Sicherheit der Nutztiere erhöhen. Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie in einem Artikel auf derStandard.
Salzburg ist das erste Bundesland, das eine solche Verordnung einführt. Bei der Präsentation der neuen Strategie waren neben Svazek auch der Wolfsbeauftragte Hannes Üblagger anwesend. Der Hintergrund dieser Entscheidung ist der Rückgang der Nutztierrisse, der für das Jahr 2025 auf 37 Fälle prognostiziert wird, im Vergleich zu 74 im Jahr 2024. Dennoch ist die Präsenz von Wölfen in der Region hoch, mit etwa 10 aktiven Tieren, die meist einzeln unterwegs sind und nicht in Rudeln leben. Die neue Regelung und die damit verbundenen präventiven Maßnahmen zielen darauf ab, die Konflikte zwischen Menschen und Wölfen zu minimieren. Zuvor war der Abschuss von Wölfen nur nach nachgewiesenen Rissen und einem bürokratischen Verfahren möglich, was oft zu Verzögerungen führte. Weitere Details zur neuen Wolfsverordnung sind im Artikel auf Salzburg24 nachzulesen.
Eckpunkte der neuen Verordnung
Die neue Wolfsverordnung umfasst mehrere wichtige Eckpunkte. Das Maßnahmengebiet erstreckt sich über sieben Wildregionen im Pinzgau und Pongau und hat eine Fläche von etwa 122.000 Hektar. Die Freigabe für den Abschuss der Wölfe erfolgt während der Weideperiode, die vom 1. Mai bis zum 15. November dauert. Diese Regelung ist vorerst bis Ende 2027 befristet und berücksichtigt die seit 2025 geänderte EU-Rechtslage, die dem Wolf nicht mehr den Status eines „streng geschützten“ Tieres verleiht und den Bundesländern mehr Flexibilität im Umgang mit der Wolfspopulation ermöglicht.
Nach der Erschöpfung des Kontingents von zwei präventiv geschossenen Wölfen sind weitere Abschüsse nur bei konkreten Schadensfällen zulässig. Trotz dieser neuen Regelung bleiben die Herdenschutzmaßnahmen bestehen, und jährlich stehen Förderungen von etwa 350.000 Euro zur Verfügung. Die Herausforderungen beim Herdenschutz, insbesondere im hochalpinen Gelände, sind jedoch nicht zu unterschätzen. Um wissenschaftliche Fundierungen für die Entnahmen zu schaffen, wird ein intensives Monitoring mit Wildkameras und DNA-Analysen durchgeführt. Seit 2023 wurden in Salzburg bereits drei Wölfe legal erlegt, was die Notwendigkeit einer geregelten und effektiven Wolfsstrategie unterstreicht.
Die Entwicklung dieser Verordnung zeigt, wie komplex das Spannungsfeld zwischen Naturschutz und landwirtschaftlichen Interessen ist. In den letzten Jahren ist das Thema Wolf in der Öffentlichkeit zunehmend in den Fokus gerückt. Die neue Regelung könnte als Modell für andere Bundesländer dienen, die ähnliche Herausforderungen im Umgang mit Wölfen haben. Die Balance zwischen dem Schutz der Natur und den Bedürfnissen der Landwirtschaft ist von zentraler Bedeutung für das Zusammenleben von Mensch und Tier in unserem Land.