In Hallein sorgt ein Baustopp für Aufregung: Das denkmalgeschützte Haus in der Oberhofgasse 2, das 2022 von der Investorengruppe „The Salt“ erworben wurde, sollte umgebaut werden, doch die Genehmigung zur Sanierung wurde nicht wie beantragt umgesetzt. Die SSW Real Estate GmbH, die bereits erfolgreich andere Altstadthäuser revitalisiert hat und diese als Hotel- und Apartmentbetriebe betreibt, steht nun vor einer Herausforderung. Bauherr Alexander Spuller äußert, dass es ein Kommunikationsproblem mit dem Bundesdenkmalamt gebe. Eva Hody vom Bundesdenkmalamt bestätigt, dass keine Unterlagen zur Aufhebung des Baustopps übermittelt wurden.
Die geplante Nutzung des Hauses sieht die Schaffung von Wohnungen vor. Dies ist Teil eines größeren Vorhabens, denn die SSW Real Estate GmbH hat auch das Gebäude der ehemaligen Bäckerei Flock gekauft, um eine Hotelerweiterung zu ermöglichen. Zudem zeigt die Investorengruppe Interesse am umgebauten Frank-Haus am Bayrhamerplatz, das sich derzeit in einem Konkursverfahren befindet. Ein angrenzendes Altstadthaus, das ehemalige Stefanitsch-Haus, wurde geschmackvoll umgebaut und ein bekanntes Halleiner Unternehmen wird dort im Mai einziehen.
Denkmal-Immobilien im Fokus
Das Interesse an Denkmal-Immobilien hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Solche historischen Gebäude stehen unter Denkmalschutz und sind als wertvolles Kulturgut zu betrachten. Veränderungen an diesen Immobilien müssen stets mit den Denkmalbehörden abgestimmt werden. Für Investoren gibt es jedoch auch zahlreiche Vorteile, die eine Investition in solche Objekte attraktiv machen.
- Steuerliche Vorteile: Bis zu 90% der Sanierungskosten können in Deutschland über 12 Jahre abgeschrieben werden.
- Wertsteigerungspotenzial: Besonders in zentralen oder aufstrebenden Lagen ist mit hohen Wertsteigerungen zu rechnen.
- Beitrag zur Nachhaltigkeit: Die Sanierung und der Erhalt des Kulturerbes sind von großer Bedeutung.
- Geringes Angebot und hohe Nachfrage: Die Seltenheit macht Denkmal-Immobilien besonders wertvoll.
Herausforderungen für Investoren
Für Investoren sind jedoch auch wichtige Aspekte zu beachten. Die strengen Denkmalschutzauflagen erfordern eine gründliche Marktanalyse und präzise Planung. Der Sanierungsprozess beginnt mit einer Bestandsaufnahme und der Erstellung eines Sanierungsplans, gefolgt von einer frühzeitigen Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Es ist wichtig, realistische Kosten- und Zeitpläne zu erstellen, die unerwartete Ausgaben berücksichtigen.
Zusätzlich stehen spezielle Kredite und Förderprogramme zur Verfügung, wie das KfW-Förderprogramm „KfW-Effizienzhaus Denkmal“. Dies kann die finanzielle Belastung für Investoren erheblich verringern. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen stellt die Denkmalschutzbehörde eine Bescheinigung für das Finanzamt aus, die es ermöglicht, die Kosten steuerlich abzusetzen.
Steuervorteile für Denkmal-Eigentümer
Der Staat bietet zudem Steuervorteile für Käufer von besonders schützenswerten Gebäuden an. Denkmal-Eigentümer können Renovierungs- und Restaurierungskosten über mehrere Jahre steuerlich absetzen. Bei Selbstnutzern sind dies bis zu 90 Prozent der Erhaltungskosten, während Kapitalanleger sogar 100 Prozent der Sanierungskosten absetzen können. Diese Absetzung erfolgt durch die Absetzung für Abnutzung (AfA).
Es ist wichtig, dass die Immobilie als Denkmal anerkannt ist und dass alle Maßnahmen vor Beginn der Renovierung mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Die Kosten müssen der Erhaltung des Gebäudes dienen, während Kosten für neue Gebäudeteile oder Außenanlagen nicht absetzbar sind. Diese Regelungen machen den Umgang mit Denkmal-Immobilien sowohl herausfordernd als auch lohnenswert, benötigen jedoch sorgfältige Planung und eine gründliche Marktkenntnis.
Für weitere Informationen und Details zu diesem Thema können Sie die Artikel auf MeinBezirk, Steuern mit Kopf und VLH nachlesen.