Heute ist der 4.04.2026 und in Bad Gastein wird ein Thema von großer Bedeutung immer wieder diskutiert: die Patientenverfügung. In unserer schnelllebigen Welt, in der gesundheitliche Entscheidungen oft plötzlich getroffen werden müssen, ist es wichtig, im Voraus zu klären, wie man im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit behandelt werden möchte.
Eine Patientenverfügung ermöglicht es, die eigenen Wünsche schriftlich festzulegen. Laut der gesetzlichen Definition handelt es sich dabei um die schriftliche Festlegung einer volljährigen Person zu ärztlichen Maßnahmen (§ 1827 Absatz 1 BGB). Die Festlegungen sind verbindlich, wenn der Wille für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation eindeutig festgestellt werden kann.
Verbindlichkeit und Rechte der Patientenverfügung
Ärzte und medizinisches Personal sind verpflichtet, die Patientenverfügung zu beachten, auch wenn kein Vertreter bestellt ist. Fehlt eine solche Verfügung, entscheidet ein Vertreter, sei es ein Betreuer oder Bevollmächtigter, basierend auf den mutmaßlichen Wünschen des Patienten. Dabei ist es wichtig, dass diese Vertreter nicht ihren eigenen Willen anstelle des Patientenwillens durchsetzen dürfen.
Die Erstellung einer Patientenverfügung erfordert tiefgehende Überlegungen zu den persönlichen Wünschen und Ängsten im Zusammenhang mit Krankheit und Tod. Daher wird eine Beratung durch Fachpersonen empfohlen, um Widersprüche in der Verfügung zu vermeiden. Die Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ hat Textbausteine zur Unterstützung bei der Formulierung erarbeitet, um den Menschen die Entscheidung zu erleichtern.
Registrierung und Unterstützung
Eine Patientenverfügung kann zudem im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden. Bis zum 31. Dezember 2022 war dies nur in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung möglich. Seit dem 1. Januar 2023 kann die Registrierung auch isoliert erfolgen. Informationen zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung sind in einer Broschüre des BMJ verfügbar. Darüber hinaus bieten Verbraucherzentralen Online-Tools zur Erstellung einer Patientenverfügung an.
Für alle Interessierten gibt es weitere Informationen zur Thematik auf der Webseite der Volkshochschule. Hier finden Sie umfangreiche Angebote und Unterstützung, um die eigene Patientenverfügung zu erstellen und sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
In einer Zeit, in der der medizinische Fortschritt rasant voranschreitet, ist es besonders wichtig, dass wir uns mit den eigenen Wünschen auseinander setzen und diese klar formulieren. Die Diskussion um Patientenverfügungen ist nicht nur für Betroffene, sondern auch für Angehörige und medizinisches Personal von großer Bedeutung. Es gilt, die Autonomie des Einzelnen am Lebensende zu wahren und sicherzustellen, dass die Wünsche respektiert werden.