Wucher beim Parken: Wiener zahlt 600 Euro für sieben Minuten!

Alexander H. erhielt für 12 Minuten falsches Parken 400 Euro Strafe, gefolgt von weiteren 156 Euro für "Überwachungskosten".
Alexander H. erhielt für 12 Minuten falsches Parken 400 Euro Strafe, gefolgt von weiteren 156 Euro für "Überwachungskosten". (Symbolbild/ANA)

Simmering, Wien, Österreich - In einem unerfreulichen Vorfall, der viele Autofahrer in Österreich betrifft, hat ein Wiener namens Alexander H. auf sich aufmerksam gemacht. Im Oktober 2024 besuchte er das Grab seiner Mutter und parkte dabei unabsichtlich auf einem Privatparkplatz eines Kunstbedarfshandels in Simmering. Was für ihn nur ein kurzer Besuch von 12 Minuten an einem Sonntag sein sollte, entwickelte sich schnell zu einem finanziellen Albtraum.

Im Februar 2025 erhielt Alexander ein beträchtliches Schreiben: eine Rechnung über 400 Euro für die Parkzeit. Zu diesem Zeitpunkt war ihm nicht bewusst, dass er auf einem privaten Grundstück geparkt hatte. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt entschloss sich Alexander, die Strafe zu begleichen, in der Hoffnung, die Angelegenheit wäre damit erledigt. Doch wenig später flatterte eine weitere Zahlungsaufforderung ins Haus – diesmal forderte die Besitzwacht GmbH 156 Euro für sogenannte „Überwachungskosten“. Die ersten 395 Euro sollten eigentlich eine drohende Besitzstörungsklage abwenden, so berichtet die Heute.

Wucher oder normale Geschäftsgepflogenheiten?

Die Arbeiterkammer Wien hat sich bereits zu diesen Summen geäußert und bezeichnet sie als Wucher und Abzocke. Alexander H. bleibt nicht der einzige Betroffene; viele Leser berichten von ähnlichen Erfahrungen mit der Besitzwacht GmbH. Diese verschickt Rechnungen an Verbraucher:innen, die auf Privatparkplätzen geparkt haben, und fordert oft zusätzlich hohe Beträge. So mussten andere bereits einen Pauschalbetrag von 399 Euro an eine Wiener Rechtsanwaltskanzlei zahlen, um eine rechtliche Auseinandersetzung abzuwenden. Nun soll zusätzlich eine Forderung von 97,50 Euro für „Kosten und Barauslagen“ auflaufen, wie die Arbeiterkammer Tirol berichtet.

Anscheinend kann das unbefugte Parken auf Privatplätzen ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall drohen Besitzstörungsklagen, die durch anwaltliche Abmahnungen eingeleitet werden können. Auch bei einem Anruf bei der Arbeiterkammer (telefonisch erreichbar unter 0800/22 55 22 – 1818) kann betroffenen Konsumenten rechtlicher Beistand angeboten werden, wie die AK rät.

Was tun bei Forderungen?

Das Vorgehen der Besitzwacht GmbH sorgt für Unruhe. Sie erhebt Zahlungsforderungen nicht nur bei Parkverstößen auf Privatgeländen, sondern auch bei „Überwachungskosten“. Die Auto Revue weist darauf hin, dass Privatparkplätze in der Regel als lukratives Geschäft fungieren. Wenn man auf einem solchen Parkplatz unbefugt parkt, kann dies zu angedrohten Klagen führen. Parteischutz zur Vermeidung solcher Klagen ist demnach ein wichtiger Schritt.

Aktuell plant Alexander H., die zweite Rechnung zu begleichen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, auch wenn er dies als ungerecht empfindet. Sein Fall spiegelt wider, wie verworren die Regelungen rund um das Parken auf Privatparkplätzen in Österreich sind und welche Folgen aus vermeintlich harmlosen Situationen entstehen können. Ob die Besitzwacht GmbH schließlich tatsächlich Klage einreicht, bleibt abzuwarten.

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Ort Simmering, Wien, Österreich
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