Santander: Kunden bekommen Millionen durch unzulässige Gebühren zurück!

Alsergrund, Österreich - Wien, 2. Juni 2025 – Ein erfreuliches Ergebnis für viele Kreditnehmer: Die Arbeiterkammer (AK) Wien hat vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) einen bedeutenden Sieg errungen. Der OGH hat mehrere Gebühren der Santander Consumer Bank als rechtswidrig eingestuft. Das bedeutet, dass tausende betroffene Kundinnen und Kunden mit Rückzahlungen rechnen können.
Insgesamt sind über 100.000 Verträge betroffen, die zwischen 2015 und Herbst 2023 abgeschlossen wurden. Die Rückerstattungen können sich auf mehrere Millionen Euro summieren. Besonders die so genannte Kreditbearbeitungsgebühr wurde als intransparent und unzulässig erachtet, da sie oft zusammen mit weiteren Gebühren in den Verträgen aufgeführt ist, was die Transparenz hinsichtlich der Zahlungen erheblich beeinträchtigt.
Was genau wurde beanstandet?
Der OGH hat festgestellt, dass die Kreditbearbeitungsgebühr zwar an sich einen klaren Begriff darstellt, die konkrete Vertragsgestaltung jedoch unklar und damit problematisch ist. Fast schon skandalös ist die Beurteilung einer Gebühr von 12 Euro bei einem geplatzten Lastschrifteinzug. Diese wurde als grob benachteiligend bewertet, da sie nicht berücksichtigt, wer tatsächlich für den misslungenen Lastschrifteinzug verantwortlich war. Auch Stundungsgebühren und Ratenplanänderungen, die dynamisch auf Preislisten verweisen, fallen in die Kategorie der unzulässigen Gebühren. Sofern keine besondere vertragliche Vereinbarung vorliegt, haben Kunden ein rechtmäßiges Anrecht auf Rückerstattung dieser Gebühren.
Betreffen die laufenden Kredite, so werden diese automatisch neu berechnet. Die betroffenen Kund:innen sollten jedoch auch prüfen, ob sie bereits zurückgezahlte Kredite haben, für deren Rückforderung ein Online-Formular zur Verfügung steht. Hier wird die Rückzahlung schnell und unkompliziert ermöglicht, um den vielen betroffenen Kreditnehmern entgegenzukommen.
Wie geht es jetzt weiter?
Nach den Gesprächen zwischen Santander und der AK hat die Bank zugesagt, die unzulässigen Gebühren zurückzuzahlen. Betroffene Kund:innen werden ab Anfang Juni per Brief über die Änderungen informiert. Die Hotline der Bank, die mit der Nummer 05 0203 2650 erreichbar ist, steht für Fragen zur Verfügung. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass alle Kunden sich gut informiert fühlen und wissen, welche Schritte sie unternehmen müssen.
Für viele dürfte die Rückerstattung der Gebühren eine willkommene finanzielle Entlastung darstellen, insbesondere bei den stark steigenden Lebenshaltungskosten. Die Situation verdeutlicht zudem, wie wichtig es ist, die Vertragsbedingungen für Kredite genau unter die Lupe zu nehmen. Oft verstecken sich hinter scheinbar klaren Gebühren unzulässige Kosten, was Verbraucher:innen auf die Probe stellt.
Abschließend bleibt festzuhalten: Wer einen Kredit bei der Santander Consumer Bank aufgenommen hat, sollte unbedingt einen Blick in seine Vertragsunterlagen werfen. Eine Überprüfung auf mögliche unzulässige Gebühren kann sich entscheidend auszahlen. Der Konsumentenschutz empfiehlt, sich rechtzeitig zu informieren und entsprechende Schritte zur Rückforderung zu unternehmen.
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Ort | Alsergrund, Österreich |
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