Bundeswettbewerbsbehörde ermittelt gegen Preisabsprachen bei Parkettböden

Steyr, Österreich - Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat in den letzten Monaten ein umfassendes Ermittlungsverfahren im Bereich Parkett-Fußböden eingeleitet. Diese Untersuchung dreht sich um mögliche Preisabsprachen, die während der wirtschaftlichen Krisenperiode entstanden sein könnten. Laut der BWB erfolgten im Jahr 2024 insgesamt 22 neue Verfahren, wobei dieses Jahr als das einzige in Erinnerung bleibt, in dem die Behörde auch Hausdurchsuchungen durchführte.
Im Rahmen dieser Entwicklungen hat die BWB im letzten Jahr sechs Anträge gegen Baufirmen, die Teil eines großen Baukartells in Österreich sind, an das Kartellgericht gestellt. Neun weitere Unternehmen wurden bereits mit Geldstrafen belegt. Es ist jedoch unklar, wie hoch die Strafe für die Strabag letztlich ausfallen wird. Ursprünglich wurde die Firma zu 45,37 Millionen Euro verurteilt. In diesem Zusammenhang beantragte die BWB eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Strabag wegen möglicher unvollständiger Kooperation bei den Ermittlungen.
Die Rolle der BWB und aktuelle Entwicklungen
Wie BWB berichtet, betrifft der Beschluss des Kartellgerichts vom 21. Oktober 2021 zwei Gesellschaften des STRABAG-Konzerns. Die Strabag wird aufgrund von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern verantwortlich gemacht. Diese Verstöße sollen im Zeitraum von Juli 2002 bis Oktober 2017 stattgefunden haben. Im Zuge des Verfahrens hat Strabag eine Kronzeugenerklärung abgegeben und sich zur implementierung von Compliance-Maßnahmen bereit erklärt.
Um die Verhandlungen transparent zu gestalten, hat BWB-Chefin Natalie Harsdorf, die bis 2028 bestellt wurde, die Wichtigkeit des Kronzeugenprogramms hervorgehoben. Sie betont, dass die BWB ihre Arbeit unabhängig von politischen Erwägungen durchführt.
Wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen
Jeder Unternehmer in Österreich ist an kartellrechtliche Regeln gebunden, die aus dem europäischen Wettbewerbsrecht und heimischen Vorschriften stammen. Wie die WKO erläutert, müssen diese Regelungen zur Erhaltung des Wettbewerbs beachtet werden, da Verstöße zu hohen Geldstrafen führen können. Zu den problematischen Wettbewerbsbeschränkungen zählen horizontale Vereinbarungen, wie Preisfestsetzungen und Marktaufteilungen, sowie vertikale Vereinbarungen, die den Wettbewerb durch Preisbeschränkungen und Alleinvertriebsverträge behindern können.
Die BWB untersucht derzeit ebenfalls die Energiemärkte, insbesondere im Bereich Fernwärme, und fordert von den Landesenergieversorgern, ihre Kreuzbeteiligungen aufzugeben, um den Wettbewerb zu fördern. Neben den laufenden Ermittlungen im Parkettsektor und gegen die Brau Union wegen Marktmachtmissbrauchs bleibt die BWB weiterhin aktiv im Bereich der Wettbewerbsüberwachung und -durchsetzung.
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Ort | Steyr, Österreich |
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