Betrunken und auf Felge: 71-Jähriger rast durch Braunau am Inn

Braunau am Inn, Österreich - Ein kurioser Vorfall ereignete sich am Samstag, als ein 71-jähriger Autofahrer aus dem Bezirk Braunau auf der B147 in Richtung Braunau am Inn unterwegs war. Die Fahrt des Mannes endete abrupt, als sein stark beschädigtes Fahrzeug nur noch auf der Felge rollte. Wie tips.at berichtet, konnte der Fahrer in der Nähe seiner Meldeadresse von der Polizei gestoppt werden.
Ein genauer Blick auf das Auto offenbarte erhebliches Schadensbild: Es war auf der rechten Seite so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass der Fahrer bei der Kontrolle Anzeichen einer Alkoholisierung nicht verbergen konnte. Ein Alkotest kam auf einen besorgniserregenden Wert von 1,8 Promille, wodurch die rechtlichen Konsequenzen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss in den Vordergrund rücken. Laut juristischen Experten, wie auf ra-kotz.de ausgeführt, sind solche Vorfälle mit zivilrechtlichen und strafrechtlichen Folgen verbunden.
Alkoholfahrt mit Folgen
Nach den geltenden Verkehrsregeln ist das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar: Ab 1,1 Promille ist man absolut fahruntüchtig, ab 1,6 Promille droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Auch beim Vorliegen eines geringeren Alkoholisierungsgrades, wie bei diesem Vorfall, können rechtliche Konsequenzen schwerwiegende Auswirkungen haben, erklärt adac.de.
Im Fall des 71-Jährigen stellte die Polizei des Weiteren fest, dass der Mann während der Amtshandlung einen der Polizisten beleidigte. Zudem verletzte er sich am Finger, als er versuchte, den beschädigten Seitenspiegel zu richten, und stürzte daraufhin ohne Fremdeinwirkung. Seine leichten Verletzungen führten dazu, dass er von der Rettung ins Krankenhaus Braunau gebracht werden musste.
Unfallermittlungen und Schäden
Die Ermittlungen zur Unfallursache ergaben interessante Erkenntnisse: Auf der L505 im Ortsgebiet von Jeging fanden Polizeistreifen beschädigte Leitpflöcke und eine kaputte Leitbake, die mit den Schäden am Fahrzeug übereinstimmten. Offenbar hatte der Fahrer in der Zeit vor seiner Kontrolle gegen mehrere Verkehrsregeln verstoßen.
Die zivilrechtliche Haftung ist ebenfalls zu beachten. Bei einem Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann der Verursacher für materielle und immaterielle Schäden haftbar gemacht werden. Geschädigte haben das Recht, Schadensersatzansprüche direkt gegen den Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Dies wirkt sich auch auf die Versicherung aus, die unter Umständen Rückforderungen an den Fahrer stellen kann, wenn dieser betrunken am Steuer sitzt.
Die heutige Episode mahnt uns, wie wichtig es ist, sich verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu verhalten. Kein Bierchen oder Gläschen Wein vor der Fahrt – darauf sollte jeder ganz besonders achten. So können wir alle dazu beitragen, dass unsere Straßen sicherer werden.
Details | |
---|---|
Ort | Braunau am Inn, Österreich |
Quellen |