Achtung, kleine Firmen! DSGVO-Risiken werden oft unterschätzt!

Gänserndorf, Österreich - Sieben Jahre nach der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 herrscht in der Geschäftswelt ein bemerkenswertes Gefühl der Sicherheit. Doch das ist trügerisch, wie Monika Stern, eine TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte aus Neubau im Bezirk Mistelbach, eindringlich warnt. „Viele Einzelunternehmer und -unternehmerinnen haben sich in falscher Sicherheit gewogen“, sagt sie und hebt hervor, dass viele der betroffenen Personen ihre datenschutzrechtlichen Pflichten entweder nicht kennen oder schlichtweg ignorieren. Während die Verunsicherung anfangs groß war, scheint das Thema Datenschutz heute weniger präsent zu sein, was größere Risiken birgt, als man denkt.
Aber ist das wirklich so? Betrachtet man die Auswirkungen der DSGVO, wird schnell deutlich, dass Datenschutz nicht nur als lästige Pflicht angesehen werden sollte, sondern eine zentrale Rolle für das Vertrauen und den Geschäftserfolg spielt. Viele Geschäftsführer glauben, dass sie mit ihren kleinen Unternehmen, die sie als „zu klein“ einschätzen, nicht im Visier der Behörden stehen. Doch auch Kleinstunternehmen können bei einem Datenverlust oder Beschwerden hohen Kosten ausgesetzt sein. Hierbei bleibt der Grundsatz: Datenschutz muss in jedem Unternehmen umgesetzt werden, unabhängig von dessen Größe.
Die Herausforderungen für kleine Unternehmen
Die DSGVO hat den Schutz personenbezogener Daten in der EU erheblich verstärkt und sorgt für ein einheitliches Datenschutzniveau. Das klingt auf den ersten Blick positiv, doch wie die Realität zeigt, fühlen sich viele kleine Unternehmen überfordert von den umfangreichen Anforderungen und drohenden Strafen bei Missachtung. Laut dsgvo-vorlagen.de sind die meisten Informationen, die im Internet zu finden sind, eher auf große Unternehmen zugeschnitten. Das führt zu Unsicherheit unter Einzelunternehmern und Freiberuflern, die sich oft allein gelassen fühlen.
Es ist wichtig zu wissen, dass die DSGVO für alle Unternehmen gilt, die personenbezogene Daten verarbeiten. Dabei gibt es klare Definitionen: Kleinstunternehmen haben maximal zehn Beschäftigte, während kleine Unternehmen nicht mehr als 50 Beschäftigte beschäftigen dürfen. Ein Beispiel, das anschaulich macht, was das bedeutet, ist ein Buch- und Schreibwarenladen mit fünf Angestellten, der als Kleinstunternehmen gilt und die DSGVO strikt beachten muss.
Was ist zu beachten?
Die DSGVO schreibt sieben Grundsätze vor, die Unternehmensinhaber einhalten müssen, darunter Rechtmäßigkeit, Zweckbindung und Datenminimierung. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zu überprüfen und zu dokumentieren. Eine Datenschutzerklärung ist ebenfalls erforderlich, um betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren. Datenschutzexperte hebt hervor, dass die Nichteinhaltung der DSGVO nicht nur zu Bußgeldern und image-technischen Verlusten führen kann, sondern für kleine Unternehmen sogar existenzgefährdend sein kann.
Ein zentrales Problem, das Monika Stern anspricht, ist die unverständliche Kommunikation der gesetzlichen Anforderungen. „Die Informationen sind oft so komplex, dass Neugründer überfordert sind. Hier braucht es einfachere und praxisnahe Ansätze“, fordert Stern. Unterstützung bieten unter anderem Landesdatenschutzbehörden und Berufsverbände, die kleineren Unternehmen helfen können, sich in diesem Dschungel von Vorschriften zurechtzufinden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Datenschutz ist wichtig, sollte aber nicht als lästige Pflicht behandelt werden. Vielmehr gehört er zum Geschäftsalltag dazu. Gerade für Neugründer und Einzelunternehmer ist es essenziell, sich proaktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen, um im increasingly digitalisierten Geschäftsleben nicht ins Hintertreffen zu geraten.
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Ort | Gänserndorf, Österreich |
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