Schlag gegen illegale Abfalltransporte: Millionenstrafen auf Kärntens Autobahnen!

Kontrollen auf A2 und A11 in Kärnten: Behörden ahnden illegale Abfallverbringung und Gefahrguttransporte vom 2. bis 4. Juni 2025.
Kontrollen auf A2 und A11 in Kärnten: Behörden ahnden illegale Abfallverbringung und Gefahrguttransporte vom 2. bis 4. Juni 2025. (Symbolbild/ANA)

Arnoldstein, Österreich - Auf den Kärntner Autobahnen A2 und A11 ging es jüngst rund um das Thema Abfallverbringung hoch her. Von 2. bis 4. Juni 2025 wurden intensive Kontrollen durchgeführt, die zeigen sollten, wie es um die illegalen Abfalltransporte und den Transport von Gefahrgütern steht. Die Ausgangsbasis dieser umfassenden Aktion war das Abfallwirtschaftsgesetz, auf das sich die involvierten Behörden wie das Landesverkehrsamt Kärnten, das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, das Umweltbundesamt sowie der Zoll einigten. Geprüft wurde sowohl auf der A2 bei Arnoldstein als auch auf der A11 Karawankenautobahn, insbesondere im Bereich der Grenzkontrollstellen, wie Daili berichtet.

Die Ergebnisse der Aktion waren bemerkenswert. In total wurden 32 Kontrollen im Rahmen des Abfallwirtschaftsgesetzes durchgeführt. Dabei wurden 2 Anzeigen und 5 Organmandatsstrafen verhängt. Auch die Gefahrguttransporte standen im Fokus: 21 Kontrollen nach dem ADR (Aktion zur Regelung des Gefahrgutes) wurden durchgeführt, darunter 16 Anzeigen und 3 Strafen nach dem ADR/GGBG (Gesetz über die Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen). Zudem kamen 64 EGVO-Kontrollen (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) hinzu, die zu 92 Anzeigen und 25 Strafen wegen Übertretungen nach Sozialvorschriften führten, wie das Portal 5min berichtet.

Klarer Handlungsbedarf

Den Behörden stehen dabei strikte Regelungen zur Verfügung. Laut dem Abfallverbringungsgesetz sind die Bundesländer verpflichtet, sowohl stichprobenartige Transporte als auch Anlagen und Unternehmen zu überprüfen. Dabei spielt die Mitwirkung der Zollbehörden eine wesentliche Rolle, um illegalen Aktivitäten vorzubeugen, wie das Umweltbundesamt erklärt. Im Fall von illegalen Abfallverbringungen können Strafen bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe oder empfindliche Geldstrafen verhängt werden, was die Ernsthaftigkeit der Lage unterstreicht.

Doch das ist noch nicht alles: Die Kontrolleure verzeichneten auch 109 Anzeigen wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen, 4 Anzeigen wegen mangelhafter Ladungssicherung und weitere 9 Anzeigen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Fahrpersonalgesetz (FSG). Schließlich mussten 4 Kennzeichen abgenommen und 26 Weiterfahrtsuntersagungen ausgesprochen werden. Die Einnahmen aus den Maßnahmen belaufen sich auf mehrere zehntausend Euro an Sicherheitsleistungen und mehreren tausend Euro an Organmandaten – ein starkes Zeichen, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Die nahezu 25-köpfige Inspecting-Truppe zeigt eindrucksvoll, wie ernst die Behörden illegale Abfallverbringungen nehmen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahmen auch langfristigen Erfolg zeigen und die illegalen Praktiken zurückdrängen können.

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Ort Arnoldstein, Österreich
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