Der Fall einer Patientin aus Rohrbach, die aufgrund eines Aortarisses behandelt werden musste, wirft erhebliche Fragen zur Kommunikation und Organisation im österreichischen Gesundheitssystem auf. Ein Bericht einer von Friedrich Pammer geleiteten Expertenkommission hat nun klargestellt, dass das Klinikum Wels-Grieskirchen die Patientin hätte aufnehmen müssen. Die Kommission, bestehend aus hochqualifizierten medizinischen Spezialisten, stellte fest, dass die Entscheidung des Klinikums, die Behandlung aufgrund eines angeblich fehlenden Intensivbettes abzulehnen, nicht nachvollziehbar war. Diese Einschätzung wurde auch von Fachleuten unterstützt, die darauf hinwiesen, dass ein Intensivbett üblicherweise auch kurzfristig organisiert werden kann.

Der Bericht der Kommission, der letzte Woche veröffentlicht wurde, bestätigt, dass während der mindestens siebenstündigen Operation ein Bett hätte bereitgestellt werden können. Barbara Friesenecker, eine erfahrene Anästhesistin, betonte, dass es in der Regel keine Schwierigkeiten bereiten sollte, ein Intensivbett zu organisieren. Gerhard Hochwarter, ein ehemaliger Oberarzt, wies darauf hin, dass das Klinikum Wels-Grieskirchen während der Operation durchaus die Möglichkeit gehabt hätte, ein Bett zu organisieren. Hier wird deutlich, dass es nicht nur um die physische Verfügbarkeit von Ressourcen geht, sondern auch um die Qualität der internen und externen Kommunikation zwischen den verschiedenen Abteilungen und Einrichtungen.

Strukturplan Gesundheit als Leitfaden

Die Herausforderungen, vor denen das Gesundheitssystem steht, sind nicht neu. Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) wurde als Reaktion auf diese Herausforderungen entwickelt und bietet einen umfassenden Rahmen für die Planung und Organisation der Gesundheitsversorgung in Österreich. Er wurde erstmals 2006 beschlossen und seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt im Dezember 2023. Der ÖSG zielt darauf ab, bundesweit gleiche Versorgungsstandards zu gewährleisten und eine gut erreichbare Gesundheitsversorgung anzubieten. In diesem Kontext wird auch der Fall der Patientin betrachtet, da die Empfehlungen des Strukturplans nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden.

Eine der zentralen Empfehlungen der Expertenkommission ist die strikte Einhaltung des Strukturplans, der vorschreibt, dass im Notfall das Klinikum Rohrbach nur in Linz anrufen hätte müssen, um die Organisation der Unterbringung zu übernehmen. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Pläne liegt jedoch bei den Ländern, und das Land Oberösterreich hat die Krankenanstalten bereits beauftragt, die Maßnahmen der Kommission zu prüfen und umzusetzen. Das Klinikum Wels-Grieskirchen zeigt sich offen für Verbesserungsvorschläge und möchte die Empfehlungen der Kommission ernsthaft in Betracht ziehen.

Der ÖSG und seine Bedeutung

Der ÖSG ist nicht nur ein Dokument, sondern ein „lebendes Produkt“, das kontinuierlich weiterentwickelt wird, um den sich ändernden Anforderungen des Gesundheitswesens gerecht zu werden. So enthält der ÖSG verbindliche Vorgaben für die Planung des Gesundheitsversorgungssystems in den Bundesländern und definiert Kriterien für eine bundesweit einheitliche Versorgungsqualität. Die Ziele des ÖSG sind klar: Über-, Unter- oder Fehlversorgungen der Bevölkerung sollen verhindert werden, während gleichzeitig eine patientenzentrierte integrierte Versorgung gefördert wird. Der Strukturplan wird von Bund, Ländern und Sozialversicherung gemeinsam weiterentwickelt und ist somit ein zentrales Element der integrativen Versorgungsplanung auf Bundesebene.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen ist es entscheidend, dass alle Akteure im Gesundheitswesen an einem Strang ziehen. Die Einhaltung der Empfehlungen der Expertenkommission und die Umsetzung der Vorgaben des ÖSG sind unerlässlich, um die Qualität der Gesundheitsversorgung in Österreich zu sichern. Der Fall der Patientin aus Rohrbach ist ein eindringlicher Weckruf, die Kommunikation und Organisation im Gesundheitswesen zu verbessern, um in Zukunft solche tragischen Vorfälle zu vermeiden.