Am 2. März 2026 wird am Oberlandesgericht Linz ein Berufungsprozess gegen einen Facharzt stattfinden, der im Juli 2025 am Landesgericht Steyr zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt wurde. Die Strafe von 21 Monaten, davon sieben Monate unbedingt, wurde aufgrund schwerer Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, gewerbsmäßigem Betrug und schwerer Körperverletzung verhängt. Der Arzt hatte mehreren Patientinnen gefälschte Spritzen des Abnehmmittels Ozempic zur Selbstinjektion verkauft, was bei zwei Frauen zu einer lebensbedrohlichen Unterzuckerung führte. Der Fall hat in Salzburg und darüber hinaus für Aufsehen gesorgt, da er die Grenzen zwischen medizinischer Praxis und krimineller Handlung verwischt.

Die gefälschten Spritzen, die als Ozempic verkauft wurden, sind besonders problematisch, weil sie anstelle des Originalwirkstoffs Semaglutid Insulin enthielten. Dies ist nicht nur irreführend, sondern kann auch gravierende gesundheitliche Folgen für die Betroffenen haben. Die hohe Nachfrage nach Ozempic, das zur Behandlung von Diabetes zugelassen ist und auch als Diätmittel nachgefragt wird, hat kriminelle Aktivitäten in diesem Bereich angeheizt.

Strafrechtliche Konsequenzen für Vertriebspartner

Nicht nur der Arzt steht im Fokus, sondern auch zwei Unternehmer, die wegen des Vertriebs von gefälschten Abnehmspritzen verurteilt wurden. Diese wurden am Landgericht Steyr für Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und grob fahrlässige schwere Körperverletzung verurteilt. Sie verkauften 225 Injektions-Pens zu einem Stückpreis von 205 Euro an einen Schönheitschirurgen in Salzburg. Die Unternehmer, 57 und 46 Jahre alt, beziehen ihre Medikamente über einen Kontakt in Nordrhein-Westfalen. Auch sie stehen in der Verantwortung, da drei Patientinnen nach der Selbst-Injektion gesundheitliche Probleme erlitten. Die Strafen fielen moderat aus: Geld- und Bewährungsstrafen wurden verhängt, während ein involviertes Unternehmen zu einer Geldstrafe von 4.250 Euro verurteilt wurde.

Die Vorfälle rund um die gefälschten Abnehmspritzen werfen ein Licht auf die Gefahren, die mit Arzneimittelfälschungen verbunden sind. Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kann die Einnahme gefälschter Arzneimittel gravierende gesundheitliche Auswirkungen haben. Diese können von einer unzureichenden Dosierung des Wirkstoffs bis hin zu schädlichen Verunreinigungen reichen.

Die Rolle der Behörden

In Deutschland und Österreich gibt es klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die den Umgang mit Arzneimittelfälschungen regeln. Das BfArM befasst sich mit Fälschungen in der legalen Lieferkette und informiert die Öffentlichkeit über solche Fälle. Die Bundesoberbehörden koordinieren die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und arbeiten eng zusammen, um die Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu garantieren. Die Fälschungsschutzrichtlinie, die am 9. Februar 2019 in Kraft trat, schreibt vor, dass verschreibungspflichtige Humanarzneimittel Sicherheitsmerkmale und Manipulationsschutz aufweisen müssen.

In Anbetracht der jüngsten Ereignisse ist es für Verbraucher wichtig, beim Online-Kauf von Arzneimitteln auf legale, zugelassene Apotheken zu achten. Informationen über Fälschungsfälle werden regelmäßig veröffentlicht, um das Bewusstsein für diese Problematik zu schärfen und potenzielle Risiken zu minimieren. Die Überwachung des Arzneimittelverkehrs obliegt den Landesbehörden, die in enger Zusammenarbeit mit Polizei- und Zollbehörden die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten sicherstellen.

Die aktuellen Vorfälle rund um gefälschte Abnehmspritzen sind ein eindringlicher Hinweis darauf, wie wichtig es ist, die eigene Gesundheit und Sicherheit ernst zu nehmen. Die Entwicklungen im Fall des verurteilten Arztes und der Unternehmer könnten weitreichende Konsequenzen für die Regulierung und den Vertrieb von Arzneimitteln haben.

Für weiterführende Informationen zu diesem Thema können Sie die Berichte auf SN.at und t-online.de nachlesen.