In Schärding, Österreich, ereignete sich vor fast eineinhalb Jahren ein tragischer Arbeitsunfall, der die Gemeinde erschütterte. Ein historisches Giebelhaus, das der 75-jährige Hauseigentümer sanieren wollte, stürzte ein und forderte das Leben von zwei syrischen Asylwerbern. Der Vorfall hat nicht nur menschliche Tragödien zur Folge gehabt, sondern auch rechtliche Konsequenzen für die Beteiligten. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat nun das Strafausmaß für den Hauseigentümer und den Bauunternehmer bestätigt, beide wurden zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Zudem erhielt der Hauseigentümer eine empfindliche Verwaltungsstrafe von rund 100.000 Euro, die wegen verschiedener Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Allgemeinen Österreichischen Sozialversicherungsgesetzes verhängt wurde. Eine Beschwerde des Eigentümers gegen die Verwaltungsstrafe blieb erfolglos, wie hier berichtet wird.
Der Hauseigentümer hatte die Renovierungsarbeiten an einen regionalen „Ein-Mann-Betrieb“ vergeben, wobei die Arbeiten von Asylwerbern aus einem bekannten Asylheim durchgeführt wurden. Es ist besonders auffällig, dass weder der Auftraggeber noch der Bauleiter für die Baustellensicherheit sorgten. Dies führte letztlich zu dem verhängnisvollen Einsturz, bei dem die beiden syrischen Staatsangehörigen tödliche Verletzungen erlitten. Der Eigentümer plante, das historische Gebäude in der Silberzeile im September 2024 vollständig zu sanieren und als Geschäfts- und Wohnräumlichkeiten zu vermieten, doch dieser Plan wurde durch den tragischen Vorfall jäh unterbrochen.
Rechtliche Folgen und weitere Entwicklungen
Die rechtlichen Folgen des Unfalls sind weitreichend. Der Hauseigentümer wurde nicht nur zu einer Geldstrafe von über 100.000 Euro verurteilt, sondern sah sich auch mit einer Beschwerde gegen diese Strafe konfrontiert, die jedoch vom Landesverwaltungsgericht OÖ abgelehnt wurde. Das Gericht stellte fest, dass es sich um Dauerdelikte handelte, was die Strafe zusätzlich rechtfertigte. Laut dieser Quelle wurde der Hauseigentümer im Dezember 2025 wegen grob fahrlässiger Tötung rechtskräftig verurteilt, ebenso der Bauleiter. Diese Entscheidungen verdeutlichen die gravierenden Konsequenzen, die sich aus der Missachtung von Sicherheitsvorkehrungen ergeben können.
Die Tragödie in Schärding wirft auch grundlegende Fragen zur Baustellensicherheit und der Verantwortung von Auftraggebern und Bauleitern auf. In Anbetracht der steigenden Zahl von Renovierungsprojekten in historischen Städten ist es unerlässlich, dass Sicherheitsstandards eingehalten werden, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Es bleibt zu hoffen, dass die Lehren aus diesem schrecklichen Unfall dazu beitragen werden, die Arbeitsbedingungen auf Baustellen zu verbessern und die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten.