Die Gemeinde Rohrbach trauert um Günter Weiland, der im Alter von 88 Jahren verstorben ist. Weiland war über 25 Jahre lang als Schiedsmann tätig und spielte eine entscheidende Rolle bei der Versöhnung von Nachbarn sowie der Gestaltung des Zusammenlebens in der Gemeinde. Sein Engagement begann, als die Schiedsamtsstelle längere Zeit unbesetzt war. Der Ortsrat schlug ihn vor, und mit seinem beruflichen Hintergrund im öffentlichen Dienst und umfassenden Kenntnissen im Verwaltungs- und Rechtsbereich war er bestens für die Aufgabe gerüstet.

In seiner Funktion als Schiedsmann war Weiland die Anlaufstelle für Nachbarschaftsstreitigkeiten und kleinere Konflikte. Oft konnte er diese mit persönlichen Gesprächen lösen, was seine Fähigkeit zur Mediation unterstrich. Auch nachdem er sein Mandat aus Altersgründen niederlegte, blieb er im Dienst, bis eine Nachfolge geklärt war. Sein Engagement war nicht nur auf das Schiedsamt beschränkt, sondern auch im Vereinsleben aktiv, wo er unter anderem bei den Rohrbacher Heimatfreunden, im Musikverein und im Kirchenchor St. Johannes mitwirkte. Zudem war er Mitglied des Rohrbacher Gesangsquartetts „Die Bierkehlchen“, das viele Veranstaltungen in der Gemeinde prägte.

Ein bleibendes Erbe

Oberbürgermeister Dr. Ulli Meyer würdigte Weiland als verantwortungsbewussten Bürger, der sich unermüdlich für ein gutes Miteinander einsetzte. Auch Ortsvorsteher Martin Biedermann hob Weiland’s Talente hervor, die über das Schiedsamt hinausgingen – er war ein begabter Redner, ein talentierter Maler und ein leidenschaftlicher Musiker. Weiland hinterlässt in Rohrbach einen bleibenden Eindruck als Schlichter, Vereinsmensch und Nachbar.

Während seines 25-jährigen Dienstes als Schiedsmann übernahm Weiland das Amt nach dem plötzlichen Tod seines Vorgängers, der zuvor ein Jahr lang vakant war. Die meisten Streitfälle traten in den Herbst- und Frühjahrsmontagen auf und betrafen häufig Nachbarschaftsstreitigkeiten. Viele Konflikte konnte Weiland ohne gerichtliche Verhandlung lösen, doch einige mussten letztlich vor Gericht gebracht werden. Er betonte stets, dass es sich um ein Ehrenamt handelt, für das er kein Geld verdiente, sondern Freude an der Arbeit hatte. Diese Einstellung teilte er mit seinem Kollegen Georg Lorscheider, der ebenfalls viele Jahre als Schiedsmann tätig war und die Bedeutung der Schlichtung für die Gemeinschaft hervorhob.

Das Schiedsamt im Kontext

In Deutschland sind Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie etwa Lärm, überhängende Äste oder Grundstücksgrenzen, häufige Konflikte. In vielen Bundesländern ist ein außergerichtliches Verfahren vor dem Schiedsmann oder der Schiedsfrau obligatorisch, bevor eine Klage beim Amtsgericht eingereicht werden kann. Das Schiedsamt wird von ehrenamtlichen, neutralen Schiedspersonen geleitet, die vom Amtsgericht bestätigt werden. In bestimmten Fällen ist das Schiedsverfahren sogar vorgeschrieben, um eine Klage zuzulassen.

Der Ablauf eines Schiedsverfahrens umfasst die Antragstellung durch den Antragsteller, die Festlegung eines Schlichtungstermins und eine vertrauliche Verhandlung, bei der die Schiedsperson die Kommunikation zwischen den Parteien fördert. Das Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die dann schriftlich festgehalten wird und rechtsverbindlich ist. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt, die den Weg zum Gericht eröffnet. Die Kosten des Schiedsverfahrens sind im Vergleich zu Gerichtsverfahren gering, was es zu einer effizienten und kostengünstigen Möglichkeit macht, Nachbarschaftsstreitigkeiten zu lösen und Eskalationen zu vermeiden.

Günter Weiland wird in Rohrbach durch sein Engagement und seine Fähigkeit zur Streitschlichtung in Erinnerung bleiben. Die Gemeinde wird sein Erbe und seine Beiträge zur Förderung eines harmonischen Zusammenlebens weiterhin schätzen.