Am 26. Februar 2026 musste sich ein 15-jähriger Rieder vor einem Geschworenengericht verantworten. Die Anklagepunkte umfassten nationalsozialistische Wiederbetätigung, Sachbeschädigung, Waffenbesitz und die Aufforderung zu terroristischen Straftaten. Er bekannte sich in allen Anklagepunkten schuldig und wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Diese Entscheidung fällt in einen rechtlichen Kontext, der durch das österreichische Verbotsgesetz geprägt ist, welches nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt wurde, um nationalsozialistische Aktivitäten zu unterbinden.
Bereits Ende März 2024 war der Angeklagte wegen gefährlicher Drohungen vorbestraft, und von der Bezirkshauptmannschaft Ried wurde ein Waffenverbot ausgesprochen. Trotz dieses Verbots wurde er im Besitz eines Bajonetts, Pfeffersprays und Elektroschockers gefunden. Seine Taten umfassten auch das Erstellen eines Videos, in dem er den Hitlergruß zeigte, sowie die Verbreitung verherrlichender Bilder von rechtsextremen Massenmördern in sozialen Medien. Besonders auffällig war, dass er Administrator einer rechtsradikalen Telegram-Gruppe war, in der eine Hitler-Rede geteilt wurde. Sein Instagram-Profilbild zeigte das Symbol der „Schwarzen Sonne“, einem bekannten rechtsextremen Symbol.
Rechtlicher Rahmen und gesellschaftliche Verantwortung
Das Verbotsgesetz, das in Österreich nach dem Kriegsende eingeführt wurde, verbietet ausdrücklich nationalsozialistische Betätigungen. Das Gesetz hat sich über die Jahre weiterentwickelt und wurde mehrfach novelliert, um den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden. Es regelt umfassend die Verfolgung von Verstößen gegen die Bestimmungen und sieht auch die Möglichkeit von Diversion vor, um jugendlichen Tätern eine Chance zur Resozialisierung zu bieten.
Im Fall des 15-jährigen Rieders betonte Richter Rumplmayr die Notwendigkeit, dass der Angeklagte einen Beruf erlernt, um eine positive Perspektive für die Zukunft zu haben. Dies ist ein wichtiger Aspekt, da das Gesetz auch Maßnahmen zur Förderung der sozialen Integration vorsieht. Der Angeklagte muss während seiner dreijährigen Bewährungszeit zudem Bewährungshilfe und psychosoziale Betreuung in Anspruch nehmen und einen pädagogisch begleiteten Rundgang durch eine KZ-Gedenkstätte absolvieren. Dies soll ihm helfen, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen und die Schwere seiner Handlungen zu begreifen.
Gesellschaftliche Auswirkungen und Prävention
Die gesellschaftlichen Auswirkungen solcher Fälle sind enorm. Die Verurteilung des Rieder zeigt, dass die Justiz konsequent gegen nationale Wiederbetätigung vorgeht. Die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit ist in Österreich ein zentrales Thema, das durch das Verbotsgesetz 1947 gestützt wird. Dieses Gesetz hat nicht nur einen Verfassungsrang, sondern regelt auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bekämpfung von nationalsozialistischem Gedankengut.
In den letzten Jahren gab es eine zunehmende Zahl von Verurteilungen wegen Wiederbetätigung; 2017 wurden 93 Fälle registriert. Die Bundesregierung plant eine Überarbeitung des Verbotsgesetzes, um die Prävention und die rechtlichen Konsequenzen von nationalsozialistischen Aktivitäten weiter zu verbessern. Ein Beispiel für solche Präventionsmaßnahmen ist das Projekt „3g VerbotsGesetz“, welches jungen Menschen durch Besuche von KZ-Gedenkstätten eine Auseinandersetzung mit der Geschichte ermöglicht.
Die Verurteilung des Rieder ist ein trauriges, aber wichtiges Beispiel dafür, wie wichtig es ist, die Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen und junge Menschen über die Gefahren extremistischer Ideologien aufzuklären. Die Gesellschaft spielt eine entscheidende Rolle bei der Prävention, indem sie sich aktiv mit diesen Themen auseinandersetzt und ein Bewusstsein für die Geschichte schafft.