Eine turbulente Geschichte um Flugreisen nimmt ihren Lauf: Eine Urlauberin aus Österreich hatte im Juli 2024 mit Ryanair einen Flug nach Mallorca gebucht, der jedoch mit einer Verspätung von rund 13 Stunden aufwartete. In Anbetracht dieser Unannehmlichkeit entschied sie sich schließlich, vom Flug zurückzutreten und stattdessen einen anderen Flug zu buchen, der 105,2 Euro teurer war. Ryanair erstattete zwar den ursprünglichen Ticket-Preis, verweigerte jedoch die übliche Entschädigung von 250 Euro sowie die Mehrkosten. Daraufhin forderte der Anwalt der Frau eine Entschädigung von insgesamt 392,87 Euro von der Fluggesellschaft.
Um die ausstehende Summe einzutreiben, erwirkte der Anwalt einen „Exekutionsbescheid“ beim Bezirksgericht Traun. Am Montag betrat ein Team bestehend aus einem Flughafen-Mitarbeiter, einem Rechtsanwalt und einem Gerichtsvollzieher eine am Linzer Flughafen parkende Boeing 737. Der Gerichtsvollzieher forderte vom Piloten die fällige Summe. Interessanterweise stellte sich heraus, dass auf Ryanair-Flügen nur bargeldlos gezahlt wird, was bedeutet, dass es keine Bordkasse zu pfänden gab. Der Pilot bot an, den Betrag mit Karte zu begleichen, was der Gerichtsvollzieher jedoch nicht akzeptierte. Ryanair hat nun eine Frist, um auf diese Situation zu reagieren; im schlimmsten Fall könnte das Flugzeug eingezogen und versteigert werden. Ryanair selbst wies die Berichte über die angebliche Pfändung zurück und erklärte, dass keines ihrer Flugzeuge beschlagnahmt wurde (Bild.de).
Probleme mit Entschädigungen
Die aktuelle Situation ist kein Einzelfall. Ryanair hat sich in der Vergangenheit häufig geweigert, Entschädigungen bei Flugverspätungen zu zahlen, und reagiert oft nicht auf Schadensersatzansprüche. Für betroffene Passagiere bleibt oft nur der Weg der Klage oder ein Schlichtungsverfahren. Verbraucherzentralen und Portale für Fluggastrechte bieten Unterstützung in solchen Fällen an. Der Kundenservice von Ryanair ist zudem oft schwer erreichbar, was die Situation für Fluggäste zusätzlich erschwert.
Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden Anspruch auf Entschädigungen von bis zu 600 Euro, abhängig von der Strecke. Bei Verspätungen ab fünf Stunden haben Passagiere das Recht, auf den Flug zu verzichten und eine vollständige Erstattung des Flugpreises zu verlangen. Ryanair versucht jedoch, sich gegen viele dieser Entschädigungsansprüche zu wehren, indem sie auf spezifische AGBs verweist, die Passagiere dazu verpflichten, ihre Ansprüche selbst geltend zu machen. Diese Regelungen werden von Experten als fragwürdig angesehen, und erste Urteile von Amtsgerichten fielen zugunsten der Passagiere aus (Flugrecht.de).
Rechte der Passagiere
Die Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) regelt die Ansprüche von Airline-Kunden in Europa. Sie gilt für alle Flüge von einem EU-Flughafen, unabhängig von der Fluggesellschaft. Diese Verordnung sieht vor, dass Fluggesellschaften sich um das Wohl ihrer Passagiere kümmern müssen, insbesondere wenn es zu längeren Aufenthalten am Flughafen oder am Reiseziel kommt. Bei einer Ankunftsverzögerung von mindestens drei Stunden stehen den Passagieren je nach Strecke verschiedene Ausgleichszahlungen zu: 250 Euro für Flüge von 1.500 km oder weniger und bis zu 600 Euro für längere Strecken.
Verbraucherschützer kritisieren den mangelhaften Kundenservice von Ryanair sowie Verstöße gegen Verbraucherschutzrechte. Passagiere, die mit Ryanair fliegen, sollten sich bewusst sein, dass sie im Falle einer Verspätung oder Annullierung durch ein Musterbrief-Formular Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche erhalten können. Diese Musterbriefe sind auf verschiedenen Plattformen verfügbar und erleichtern die Kommunikation mit der Fluggesellschaft (Verbraucherzentrale).