In der Nacht auf Samstag war die Feuerwehr in Leonstein im Einsatz, nachdem ein defekter Strom-Dachständer für Aufregung sorgte. Immer wieder traten Störlichtbögen am Dachständer des Hausanschlusses auf, was die Feuerwehr dazu veranlasste, die Gefahrenstelle zu sichern und vorbeugenden Brandschutz einzurichten. Die Energie AG unterstützte die Einsatzkräfte bei den Sicherungsmaßnahmen. Um den Zugang zu dem betroffenen Dachständer zu ermöglichen, stellte die Feuerwehr Leitern zur Verfügung und sorgte für eine sichere Nutzung. Zum Schutz der Anwohner wurde das betroffene Wohnhaus von der Energie AG von der Stromversorgung getrennt, um weitere Gefahren zu vermeiden. Weitere Details zu diesem Vorfall sind in einem Bericht auf Tips.at nachzulesen.

Elektrische Gefahren und Vorschriften

Elektrische Gefährdungen stellen nicht nur in solchen Notfällen ein erhebliches Risiko dar, sondern müssen auch im beruflichen Alltag ernst genommen werden. Der Unternehmer ist laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, elektrische Gefährdungen für Beschäftigte zu minimieren oder auszuschließen. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Aufsicht durchgeführt werden, wie die DGUV Vorschrift 3 vorschreibt.

Ein zentrales Element der Sicherheit ist die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die gemäß § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden muss. Diese Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen vorgenommen werden. Dabei müssen die Ergebnisse der Prüfungen dokumentiert und für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden. Die Einhaltung von fünf Sicherheitsregeln beim Arbeiten im spannungsfreien Zustand ist unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden.

Gefährdungsbeurteilung als Schutzmaßnahme

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein weiterer wichtiger Aspekt im Arbeitsschutzrecht, der mögliche Gefahren am Arbeitsplatz ermitteln soll. Insbesondere in der Elektrotechnik ist diese Beurteilung von enormer Bedeutung. Eine Elektrofachkraft hat die Aufgabe, elektrische Gefährdungen systematisch zu ermitteln und notwendige Schutzmaßnahmen zu definieren. Zudem erstellt sie Arbeits- und Betriebsanweisungen und kontrolliert die Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen.

In der Gefährdungsbeurteilung werden verschiedene elektrische Gefahren identifiziert, wie etwa gefährliche Körperströme, die zu Stromunfällen führen können, oder Überhitzungen, die Brände auslösen. Die rechtliche Grundlage für diese Beurteilung bildet § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Checklisten für Gefährdungsbeurteilungen werden empfohlen, um die Vorbereitung zu unterstützen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.

Mit dem Vorfall in Leonstein wird einmal mehr deutlich, wie wichtig die Einhaltung von Sicherheitsstandards und regelmäßige Prüfungen elektrischer Anlagen sind. Nur so kann das Risiko von Unfällen und Bränden minimiert werden, und die Sicherheit der Menschen gewährleistet bleiben.