In einem Pressegespräch am Mittwoch im Linzer Presseclub haben zahlreiche Organisationen und Elternvertreter:innen ein starkes Zeichen für die Rechte von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gesetzt. Zu den Beteiligten zählen die bundesweite Elterninitiative für Kinder im besonderen Pflichtschulbereich, die Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich sowie Bildungssprecher:innen aller im OÖ Landtag vertretenen Parteien (ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne, NEOS, MFG). Gemeinsam fordern sie eine schnelle Anhebung des SPF-Quotenschlüssels durch den Bund.
Aktuell finanziert der bestehende Quotenschlüssel sonderpädagogische Lehrer:innenstunden lediglich für 2,7 % der Pflichtschüler:innen, während der tatsächliche Bedarf bei etwa 5,6 % liegt. Diese Diskrepanz sorgt für Unsicherheit bei vielen Familien, die auf die notwendige Unterstützung angewiesen sind. In einem klaren Appell an die Bundesregierung übergab eine Bürgerinitiative mehr als 12.000 Unterschriften an den Petitionsausschuss des Nationalrats. Das Anliegen wird dort im April behandelt, und die Unterstützung der parlamentarischen Bürgerinitiative kann auf der Homepage des Parlaments verfolgt werden.
Einigkeit unter Bildungspolitikern
Die anwesenden Bildungssprecher:innen zeigten sich einig: Zugang zu Bildung sollte kein Sparmodell sein. Nur etwa die Hälfte der Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf erhält tatsächlich die vorgesehenen Lehrer:innenstunden. Oftmals werden fehlende Ressourcen durch Assistenzkräfte kompensiert, was die Situation nicht wirklich verbessert. Die Forderung nach einer raschen Zwischenlösung sieht eine schrittweise Erhöhung des Quotenschlüssels auf 3,1 % ab Herbst 2026 vor. Das aktuelle Regierungsprogramm plant eine Anhebung auf 4,5 %, die jedoch frühestens nach dem Finanzausgleich 2029 wirksam werden könnte. Eltern fordern klare Bildungschancen und eine Entlastung für Schulen.
In einem ähnlichen Kontext zeigt sich, dass die Diagnostik im Bereich der inklusiven Bildung von großer Bedeutung ist. Sie kann jedoch auch negative Auswirkungen haben, insbesondere wenn es um die Feststellungsverfahren für sonderpädagogischen Förderbedarf in Deutschland geht. Kritische Stimmen bemängeln, dass solche Verfahren Stigmatisierungen hervorrufen und Bildungsbiografien negativ beeinflussen können. Forschungsgruppen, die im Rahmen der BMBF-Förderlinie „Förderbezogene Diagnostik in der inklusiven Bildung“ tätig sind, untersuchen die Praxis und die Konsequenzen dieser Feststellungen. Ihre Erkenntnisse münden in bildungspolitische Empfehlungen zur Verbesserung der Situation in den Bundesländern [1].
Inklusive Bildung als Menschenrecht
In Deutschland ist inklusive Bildung nicht nur ein pädagogisches Ziel, sondern auch ein menschenrechtlicher Anspruch. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Deutschland 2009 ratifiziert hat, fordert einen inklusiven Bildungsansatz, der sicherstellt, dass Kinder mit Behinderungen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Trotz dieser Vorgaben zeigt die Bilanz der schulischen Inklusion, dass 55,9 % der Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulen unterrichtet werden. Die Exklusionsquote stagniert oder steigt sogar in einigen Bundesländern, was nicht mit den Zielen der UN-BRK vereinbar ist [2].
Der Anteil der Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist mit 7,6 % zwar relativ klein, jedoch sind die Exklusionsquoten besorgniserregend hoch. Außerdem verlassen 71 % der Schülerinnen, die in Förderschulen unterrichtet werden, diese ohne Hauptschulabschluss. Eltern haben zwar das Wahlrecht zwischen inklusiver und Förderbeschulung, jedoch mangelt es oft an sinnvollen inklusiven Optionen. Die Herausforderung bleibt, dass Inklusion häufig als Überforderung für Lehrkräfte und Schülerinnen wahrgenommen wird.
Die Diskussion um die Ressourcen für inklusive Bildung zeigt, dass diese oft ineffizient und intransparent organisiert sind. Ein inklusives Schulsystem könnte ökonomisch und pädagogisch sinnvoller sein als das bestehende Doppelsystem. Eine umfassende Umstellung auf ein inklusives System erfordert jedoch politische Steuerung und eine Umverteilung der Ressourcen [2].