In Wiener Neustadt wird die Ostumfahrung, auch bekannt als „Ringschluss Wiener Neustadt“, in den kommenden Jahren ein zentrales Thema sein. Mit einer geplanten Länge von etwa fünf Kilometern und einem Kostenrahmen von rund 45 Millionen Euro soll die Umfahrung bis Ende 2027 den Verkehr rund um die Stadt entlasten. Die Hauptbauarbeiten haben im Juni 2025 begonnen, und die Befürworter, darunter Verkehrslandesrat Udo Landbauer (FPÖ) und Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP), argumentieren vehement für das Projekt. Sie versprechen eine Verbesserung der Lebensqualität und die Einhaltung von Umweltauflagen, wie Aufforstungen vor Baubeginn.

Die Situation rund um die Ostumfahrung ist jedoch nicht ganz so einfach. Rund 90 Grundeigentümer sind betroffen, von denen sich etwa 80 bereits gütlich mit dem Land Niederösterreich geeinigt haben. Dennoch gibt es auch Widerstand: Sechs Landwirte, deren Grundstücke enteignet wurden, klagen vor dem Landesgericht Wiener Neustadt. Ein unabhängiges Gutachten hat ergeben, dass die angebotenen Entschädigungen zum Teil erheblich unter dem tatsächlichen Wert der Flächen liegen. In einem besonders krassen Fall wurde der Wert um fast das 25-Fache unterschätzt. Anwalt Wolfram Proksch von ETHOS Legal kritisiert diese niedrigen Bewertungen und fordert eine Anpassung der Entschädigungen.

Umwelt- und Naturschutzbedenken

Die Bürgerinitiative „Vernunft statt Ostumfahrung“ fordert Transparenz in Bezug auf die Bodenwerte und eine öffentliche Anhörung. Zudem kritisieren Umweltorganisationen das Projekt als klimapolitisch überholt und fordern mehr Schutz für Klima und Böden. Währenddessen gibt es auch Diskussionen über die S34 Traisental-Schnellstraße, die seit Jahrzehnten geplant ist, um die B20 zu entlasten. Möglicher Baustart im Westen von St. Pölten wird für 2029 angedacht, abhängig von politischen Entscheidungen.

Ein besonders strittiger Punkt ist die „Spange Wörth“, die die S34 mit einem Gewerbegebiet im Süden von St. Pölten verbinden soll. Der Europäische Gerichtshof hat bereits klargestellt, dass dieses Teilprojekt unter die EU-Vogelschutzrichtlinie fallen könnte. Diese Richtlinie, die am 30. November 2009 verabschiedet wurde, verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, Schutzgebiete für bestimmte Vogelarten auszuweisen und deren Lebensräume zu erhalten und wiederherzustellen. Die EU-Kommission hat Deutschland in der Vergangenheit vorgeworfen, gegen diese Richtlinie verstoßen zu haben, da zahlreiche Vogelarten nicht ausreichend geschützt werden.

Vogelarten und Schutzgebiete

Zu den Arten, die unter besonderen Schutz fallen, zählen das Blaukehlchen, der Rotmilan und verschiedene Seeschwalben. Zudem hat die EU-Kommission festgestellt, dass die Bestände von Arten wie dem Grauspecht und der Uferschnepfe in Niedersachsen rückläufig sind. In etwa 140 Gebieten wurden Defizite im Schutz festgestellt, und es wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Mitgliedstaaten sind gefordert, konkrete Arbeitspläne zur Behebung dieser Mängel vorzulegen.

Die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie ist in Deutschland hauptsächlich im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Es wird gefordert, dass bestehende Schutzgebiete angepasst und neue ausgewiesen werden, um die bedrohten Vogelarten zu schützen. Positives Beispiel sind Initiativen, die bereits erfolgreich zur Stabilisierung von Beständen, wie bei der Uferschnepfe im Vogelschutzgebiet „Dümmer“, geführt haben. Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederansiedlung von bedrohten Arten wie dem Goldregenpfeifer müssen dringend angegangen werden.

Insgesamt zeigt sich, dass die geplante Ostumfahrung und die Diskussionen um die S34 nicht nur lokale Verkehrsprobleme betreffen, sondern auch umfassende Fragen des Umwelt- und Naturschutzes aufwerfen. Der Druck von Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen, was die Politik zum Handeln anregen könnte.