In Wiener Neustadt wird ein neuer Wohntraum wahr: Das Wohnquartier „ein viertel grün“ bietet attraktive, geförderte Wohnungen, die nicht nur eine hohe Lebensqualität versprechen, sondern auch durch reduzierte Einstiegskosten überzeugen. Die Alpenland hat insgesamt 98 Wohnungen zur Miete mit Kaufoption auf dem ehemaligen Stadionareal gegenüber der Merkurcity im Angebot. Diese Wohnungen, die zwischen 50 und 105 m² groß sind und 2 bis 4 Zimmer bieten, werden ab November 2026 verfügbar sein.
Besonders erfreulich ist die signifikante Reduktion des Finanzierungsbeitrags, der in vielen Fällen sogar halbiert wurde. Die Wohnungen verfügen über Terrassen mit Garten oder Balkonen/Loggien und bieten großzügige Grün- und Freiflächen, einen Kindergarten sowie einen Gemeinschaftsraum. Für Interessierte gibt es mehrere Besichtigungstermine, die zwischen dem 24. April und dem 19. Juni 2026 stattfinden. Eine Anmeldung per E-Mail ist erforderlich, und das Mindestalter zur Teilnahme an den Besichtigungen beträgt 14 Jahre.
Finanzierung und Fördermöglichkeiten
Die Möglichkeit, beim Land Niederösterreich einen Wohnzuschuss zu beantragen, macht das Angebot noch attraktiver. Bei der Übernahme einer geförderten Wohnung ist jedoch der Nachweis der Förderungswürdigkeit erforderlich. Dazu gehören unter anderem ein beglaubigter Kauf- oder Schenkungsvertrag sowie eine Zustimmungserklärung der kreditgebenden Bank, falls eine Förderung durch das Land in Anspruch genommen wird. Die Kriterien sind klar: Nur natürliche Personen, die österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte sind, haben Anspruch auf diese Förderung. Bei Ehegatten oder nahestehenden Personen muss mindestens die Hälfte der Liegenschaftsanteile an einen österreichischen Staatsbürger oder Gleichgestellten übertragen werden.
Für die Nutzung der geförderten Wohnung gelten ebenfalls bestimmte Vorgaben: Diese muss von den Eigentümern oder nahestehenden Personen mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Zudem dürfen diese Personen kein zweites gefördertes Wohnobjekt bewohnen, was die Vergabe der Wohnungen noch einmal strenger macht. Das Höchstjahreseinkommen, das für den Erwerb einer Wohnung gelten kann, liegt für eine Person bei 60.000 Euro und für zwei Personen bei 90.000 Euro, mit Erhöhungen für jede weitere Person.
Zusätzliche Unterstützung durch Wohnbeihilfe
Zusätzlich zur Wohnbauförderung können Mieter:innen in Niederösterreich Wohnbeihilfe beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählt, dass der Hauptwohnsitz des/der Bezieher:in in der geförderten Wohnung liegt und bereits eine Förderung nach niederösterreichischen Richtlinien gewährt wurde. Die Höhe dieser Unterstützung ist variabel und wird unter Berücksichtigung von Einkommen, laufenden Rückzahlungen und weiteren Faktoren berechnet. Besonders Jungfamilien und kinderreiche Familien profitieren von dieser Regelung.
Die Unterscheidung zwischen Wohnbeihilfe und Wohnzuschuss ist zudem wichtig: Während die Wohnbeihilfe für Gebäude vor 1993 gilt, kann der Wohnzuschuss für neuere Gebäude beantragt werden. Beide Förderungen können jedoch nicht gleichzeitig bezogen werden. Für Interessierte empfiehlt es sich, vor dem Erwerb einer geförderten Wohnung eine Klärung mit dem Land Niederösterreich vorzunehmen, um alle erforderlichen Schritte zu berücksichtigen.
Für Rückfragen steht Marina Birkner unter der Telefonnummer 02742/204-284 sowie per E-Mail unter verkauf@alpenland.ag zur Verfügung. Weitere Informationen sind auch auf der Website von Alpenland zu finden: www.alpenland.ag.