Am 8. März, anlässlich des Weltfrauentags, fand in Wiener Neustadt eine bemerkenswerte Aktion gegen Catcalling vor dem BORG statt. Ziel dieser Veranstaltung war es, die allgegenwärtigen, sexististischen Sprüche, die viele Frauen täglich erleben, sichtbar zu machen. Die OrganisatorInnen luden PassantInnen ein, ihre eigenen Erfahrungen anzukreiden und damit ein Zeichen zu setzen. Diese Initiative zielt darauf ab, auf die alltägliche Belästigung aufmerksam zu machen und fordert mehr als bloße symbolische Gesten wie Blumen oder Rabatte. Es wird betont, dass es dringend notwendige Maßnahmen für gleiche Rechte und konsequenten Schutz vor sexueller Belästigung braucht. Auch die Reaktionen auf ein begleitendes Video der NÖN Wiener Neustadt waren aufschlussreich, denn sie zeigten sowohl Unverständnis als auch beleidigende, sexistische Kommentare. Kimberly Paulesits vom Kompetenzzentrum für Jugendarbeit „Jugend und Kultur“ stellte fest, dass solche Aktionen oft kritische oder ablehnende Reaktionen, insbesondere in sozialen Medien, hervorrufen.
Die Catcall-Aktion in Wiener Neustadt greift die internationale „Ankreide“-Aktion gegen Catcalling auf, die unter den Hashtags #chalkback und #stopstreetharassment bekannt ist. Dies zeigt, dass das Problem von sexueller Belästigung nicht nur lokal, sondern global von Bedeutung ist. In Deutschland ist Catcalling nach geltender Rechtsprechung nicht strafbar, was dazu führt, dass viele Betroffene sich nicht ausreichend geschützt fühlen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant jedoch, bis 2026 verbale sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen. Die Diskussion über die Definition und Beweisbarkeit solcher Vorfälle ist in Deutschland nach wie vor ein heißes Thema, während in anderen Ländern wie Spanien und Frankreich bereits gesetzliche Regelungen bestehen.
Die rechtliche Lage in Deutschland und Europa
Catcalling umfasst verschiedene Formen sexueller Belästigung, darunter Hinterherpfeifen, obszöne Gesten und anzügliche Bemerkungen. Laut einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) empfinden vor allem Frauen und diverse Personen Catcalling als unerwünscht. Die Täter sind fast ausschließlich Männer, und die Folgen für die Betroffenen können Ängste und psychische Erkrankungen sein. In Spanien wird der Begriff „Catcalling“ als verharmlosend angesehen, während das spanische Sexualstrafrecht 2022 reformiert wurde, um sexuelle Belästigung als „leichtes Vergehen“ zu definieren. Die Strafen reichen von 5 bis 30 Tagen Hausarrest bis hin zu Geldstrafen von 30 bis 120 Tagessätzen.
In Frankreich ist es ausdrücklich verboten, Personen mit sexistischen Aussagen oder Verhaltensweisen zu belästigen. Hier können Strafen bis zu 1.500 Euro verhängt werden, in schweren Fällen sogar bis zu 3.750 Euro. Trotz dieser Regelungen gibt es in beiden Ländern nur wenige Anzeigen wegen verbaler Belästigung, da sich viele Betroffene oft beschämt fühlen. In Frankreich wurden 2023 nur 2% der Fälle angezeigt, wobei 90% der Betroffenen Frauen unter 30 Jahren waren. Im Vergleich dazu entschied der Bundesgerichtshof in Deutschland 2017, dass sexuelle Äußerungen nur dann als Ehrverletzung gelten, wenn eine bewusste Herabwürdigung vorliegt.
Ruf nach Veränderungen
Die SPD-Fraktion fordert einen neuen Straftatbestand für Catcalling, während Justizministerin Hubig eine Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes gegen Belästigungen prüft. Der Instagram-Account „catcallsofberlin“ hat zahlreiche Beispiele für Catcalling gesammelt und macht damit auf die Problematik aufmerksam. Es ist evident, dass sich viele Betroffene im öffentlichen Raum unsicher fühlen und bestimmte Orte meiden. Kritiker sehen den Begriff „Catcalling“ als verharmlosend an, während die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland nur in Ausnahmefällen, wie beim Unter-den-Rock-Fotografieren, greift. Verbale sexuelle Belästigungen könnten als Beleidigung gemäß § 185 StGB strafbar sein, jedoch schützen sie nicht die sexuelle Selbstbestimmung.
Eine Petition aus dem Jahr 2020 forderte, Catcalling strafbar zu machen, und erhielt Unterstützung von fast 70.000 Personen. Der Deutsche Juristinnenbund hat sich ebenfalls für die Sanktionierung von unzumutbar aufgedrängter Sexualität ausgesprochen. Während die Unions-Fraktion Skepsis gegenüber einem neuen Straftatbestand äußert, plädieren ExpertInnen wie Anja Schmidt und Elisa Hoven für eine gesetzliche Regelung gegen verbale sexuelle Belästigung. In vielen anderen europäischen Ländern, darunter England, Belgien, Portugal und den Niederlanden, wird verbale sexuelle Belästigung bereits sanktioniert, was den Handlungsbedarf in Deutschland deutlich macht.
Für weiterführende Informationen zu den internationalen Bemühungen gegen Catcalling und sexuelle Belästigung können Sie die Websites chalkback.org und Deutschlandfunk besuchen.





