Die Wiener Neustädter Ostumfahrung, die sich als eines der umfangreichsten Straßenbauprojekte der Region präsentiert, hat nicht nur die innerstädtische Verkehrssituation im Fokus, sondern auch die betroffenen Grundeigentümer. Mit einer fast fünf Kilometer langen Schneise im Ackerboden und großen Brückentragwerken, wie über die Warme Fischa, ist das Projekt weit fortgeschritten und größtenteils betoniert. Dennoch bleibt der Widerstand gegen den Bau bestehen, auch wenn die Projektgegner keinen rechtlichen Weg mehr finden konnten, um die Umsetzung zu stoppen. Stattdessen haben sie einen „Achtungserfolg“ erzielt, indem sie auf Missstände aufmerksam gemacht haben. Sechs Eigentümer kämpfen nach wie vor vor Gericht gegen ihre Enteignung, während 80 Grundeigentümer bereits gütlich mit dem Land und den Behörden eine Einigung erzielt haben.
Die Entschädigungszahlungen stehen jedoch weiterhin im Mittelpunkt der Diskussion. Am Landesgericht Wiener Neustadt wird derzeit das Verfahren zur Höhe dieser Entschädigungen geführt. Eigentümer, die bereitwillig ihren Boden abtraten, erhielten im Schnitt 6 Euro pro Quadratmeter plus einen Infrastruktur-Zuschlag von 4 Euro. Allerdings sind viele betroffene Grundbesitzer der Meinung, dass die Entschädigungen zwischen 1,5- und 4-fach unter dem tatsächlichen Wert ihrer Grundstücke liegen. In einem besonders krassen Fall wird sogar von einer 25-fachen Unterbewertung gesprochen. Ein Sachverständigengutachten wurde in Auftrag gegeben, um den Wert der Grundstücke zu klären, und Anwalt Wolfram Proksch äußert deutliche Kritik an der niedrigen Bewertung durch das Land Niederösterreich.
Rechtliche Grundlagen der Enteignung
Die Enteignung, die in Deutschland gemäß Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig ist, muss durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen. Dabei regelt das Land, wie die Entschädigung auszusehen hat. Die Entschädigung erfolgt unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der betroffenen Eigentümer. Auf Bundesebene sind Enteignungen in verschiedenen Fachgesetzen verankert, wie beispielsweise im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) oder im Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Diese Gesetze verweisen oftmals auf das jeweilige Enteignungsgesetz des Landes (LEntG), sodass die Enteignungsbehörde, die Teil der öffentlichen Verwaltung ist, an gesetzliche Vorgaben gebunden ist.
Ein Enteignungsverfahren wird initiiert, wenn ein Grundstück oder ein Teil davon für eine Maßnahme zum Allgemeinwohl in Anspruch genommen werden soll, wie beispielsweise der Bau einer Straße. Wenn keine Einigung zwischen dem Vorhabenträger und dem Eigentümer erzielt werden kann, wird das Verfahren durchgeführt, um den rechtmäßigen Entzug des Eigentums zu ermöglichen. Vor der Enteignung muss der Staat jedoch auch versuchen, das Eigentum auf dem freien Markt zu erwerben. Sollte dies nicht möglich sein, folgt ein formeller Enteignungsantrag.
Praktische Tipps für Betroffene
Betroffene Eigentümer sollten sich frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten informieren und an Anhörungen sowie Verhandlungen teilnehmen. Eine sorgfältige Prüfung des angebotenen Entschädigungsbetrags ist ratsam; unabhängige Gutachten können hierbei hilfreich sein. Gegen einen Enteignungsbeschluss oder die Höhe der Entschädigung können Rechtsmittel eingelegt werden, wobei es wichtig ist, die Fristen für Einwendungen zu beachten. Es ist auch zu beachten, dass „kalte Enteignungen“ möglich sind, bei denen der Wert des Grundstücks durch staatliche Maßnahmen ohne direkten Entzug sinkt.
Die Ostumfahrung kostet insgesamt 45 Millionen Euro und soll die Verkehrssituation in Wiener Neustadt erheblich entlasten. Das Projekt gilt als eines der meistgeprüften Straßenprojekte mit positiven Bescheiden in allen Instanzen. Dennoch bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird, ob die öffentliche Hand höhere Ablösesummen zahlen muss. Die Initiative „Vernunft statt Ostumfahrung“ hat zudem auf Meistbegünstigungsklauseln in den Grundeinlöse-Vereinbarungen hingewiesen, was die Diskussion um faire Entschädigungen weiter anheizt.
Für weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Enteignung und den damit verbundenen Verfahren können Interessierte die Quellen hier, hier und hier nachlesen.