Am Abend des 17. Februar 2026 kam es in Neunkirchen zu einem besorgniserregenden Vorfall, der die lokale Gemeinschaft in Aufregung versetzte. Ein 18-Jähriger aus dem Bezirk Neunkirchen wird beschuldigt, eine 14-Jährige mit einer Machete im Gesicht verletzt zu haben. Der Vorfall ereignete sich gegen 19:30 Uhr auf einer Straße, wo sich mehrere Jugendliche versammelt hatten. Bei dieser Auseinandersetzung wurde zudem ein 16-Jähriger, ebenfalls aus dem Bezirk Neunkirchen, durch Faustschläge gegen den Kopf und Körper verletzt. Die 14-Jährige wurde umgehend vom Rettungsdienst ins Universitätsklinikum Wr. Neustadt gebracht, wo sie ambulant behandelt wurde, während der 16-Jährige sich selbständig in ein Krankenhaus begab. Es ist bemerkenswert, dass gegen den 18-Jährigen ein aufrechtes Waffenverbot besteht. Bei seiner Einvernahme durch die Polizei zeigte sich der Beschuldigte geständig und wurde vorläufig festgenommen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt wurde er in die Justizanstalt Wr. Neustadt eingeliefert. Weitere Informationen zu diesem Vorfall finden Sie in dem Artikel auf wn24.at.
In einem anderen Vorfall, der ebenfalls am Donnerstagabend in Neunkirchen stattfand, wurde die Polizei zu einem angeblichen Messerangriff gerufen. Ein 55-jähriger Neunkirchener hatte um 21:20 Uhr die Polizeiinspektion Lauf kontaktiert und behauptet, von einem Nachbarn mit einem Messer bedroht und schwer verletzt worden zu sein. Auf die Notrufmeldung hin entsandte die Polizei drei Streifenbesatzungen zur Wohnadresse des Anrufers. Dort angekommen, stellte sich heraus, dass der Anrufer stark alkoholisiert war – mit über 3,5 Promille – und keine Verletzungen aufwies. Trotz der offensichtlichen Unwahrheit seiner Aussagen hielt er an seiner Behauptung fest. Die Polizei konnte schließlich nachweisen, dass die Aussagen des Mannes frei erfunden waren, was auf wiederkehrende Nachbarschaftsstreitigkeiten hindeutet. Der Anrufer muss nun mit einem Strafverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat rechnen. Weitere Details sind in dem Bericht auf n-land.de nachzulesen.
Präventionsstrategien gegen Jugendkriminalität
Die Vorfälle in Neunkirchen werfen wichtige Fragen zur Jugendkriminalität und deren Prävention auf. Das Bundesjugendministerium arbeitet aktiv an Handlungsstrategien zur Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität. Es regt Fachdiskussionen an und setzt thematische Schwerpunkte, um die Ursachen dieser Probleme zu beleuchten. Laut den Statistiken treten die meisten tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen nur einmal in Erscheinung, jedoch gibt es eine kleine Gruppe von Intensivtätern, die wiederholt schwerwiegende Straftaten begehen. Diese Intensivtäter sind häufig von komplexen Problemlagen betroffen, wie soziale Benachteiligung, Gewalterfahrungen in der Familie oder Schulproblemen.
Die Entwicklungen in der Kriminalitäts- und Gewaltprävention haben in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich zugenommen. Vielfältige Konzepte wurden etabliert, um Kinder- und Jugendkriminalität zu vermeiden. Die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Polizei und Justiz wurde gestärkt, um präventive Maßnahmen effektiv umzusetzen. Die Verantwortung hierfür liegt gemäß dem Grundgesetz bei den Ländern und Kommunen. Das Bundesjugendministerium hat die Anregungskompetenz, um auf ungelöste Probleme aufmerksam zu machen. Eine zentrale Anlaufstelle bildet die Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendkriminalprävention am Deutschen Jugendinstitut, die seit 1997 als wichtige Informationsquelle fungiert. Weitere Informationen zu den Strategien und Statistiken finden Sie auf der Webseite des Ministeriums unter bmbfsfj.bund.de.