Am 11.03.2026 fand im PBZ Raabs an der Thaya eine informative Dienststellenversammlung statt, die von der Betriebsratsvorsitzenden Maria-Luise Theuerer in enger Zusammenarbeit mit der Führung des PBZ organisiert wurde. Ziel dieser Versammlung war es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassende Informationen bereitzustellen. In einer angenehmen Atmosphäre wurden verschiedene Themen behandelt, die für die Belegschaft von großer Bedeutung sind.

Zu den Schwerpunkten der Veranstaltung gehörten die „Schwer-Arbeiter-Pension“, präsentiert von Reinhard Waldhör, dem Vorsitzenden der GÖD. Darüber hinaus informierte die Expertin Sabine Neunteufel über wichtige Aspekte zu „Mutterschutz, Karenzurlaub und Kinderbetreuungsgeld“. Andrea Hofegger, die regionale Vertriebsleiterin NÖ, stellte die „Bezugsumwandlung/ÖBV“ vor. Das Betriebsratsteam des PBZ bot zudem Dialogmöglichkeiten an, um den Austausch und die Vernetzung unter den Mitarbeitenden zu fördern. Ein herzlicher Dank galt allen Beteiligten sowie dem BR-Team des PBZ Raabs/Thaya für die gelungene Zusammenarbeit.

Wachsende Bedeutung von Pflegezeit

Ein weiteres zentrales Thema unserer Zeit ist die Herausforderung der Pflege älterer Menschen. Diese Problematik gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere in Anbetracht der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Personen und der Engpässe in Pflegeeinrichtungen. Die gesetzlichen Regelungen zur Pflegezeit (PflegeZG, seit 2008) und Familienpflegezeit (FamPfZG, seit 2012) bieten Beschäftigten verschiedene Freistellungsansprüche, die im Rahmen der Dienststellenversammlung ebenfalls angesprochen wurden.

Die Pflegezeit ermöglicht eine sechsmonatige Freistellung bei der Pflege naher Angehöriger, während die Familienpflegezeit eine Teilfreistellung von bis zu 24 Monaten vorsieht. Bei einer kurzfristigen Pflegefreistellung sind bis zu 10 Arbeitstage möglich, was eine erhebliche Entlastung für die Betroffenen darstellt. Dennoch ist es wichtig, sich der Mitteilungspflichten bewusst zu sein: Bei einer kurzzeitigen Freistellung muss der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden. Bei längeren Freistellungen ist eine schriftliche Mitteilung spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn erforderlich. Außerdem sind Nachweise zur Pflegebedürftigkeit notwendig, was sowohl für die kurzfristige als auch für die längerfristige Freistellung gilt.

Mutterschutz und Karenzurlaub

Ein weiterer bedeutender Punkt, der bei der Veranstaltung behandelt wurde, ist der Mutterschutz. Die Regelungen dazu sind essenziell für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Müttern und ihren Neugeborenen. Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist hierbei von großer Relevanz, da sie sicherstellt, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von schwangeren Frauen und Müttern eingehalten werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Haufe-Datenbank.

Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass die Initiative „Lust an Zukunft“ von dm, die anlässlich des 50-jährigen Jubiläums in Österreich ins Leben gerufen wurde, eine wertvolle Plattform für ehrenamtlich Engagierte bietet. Diese Initiative zielt darauf ab, Menschen zur aktiven Mitwirkung am gesellschaftlichen Zusammenleben zu bewegen und Vereine sowie Organisationen, die auf Freiwilligenarbeit basieren, sichtbar zu machen und zu prämieren.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des PBZ Raabs an der Thaya war diese Versammlung eine wichtige Gelegenheit, sich über aktuelle Themen zu informieren und miteinander ins Gespräch zu kommen. Der Austausch von Informationen und Erfahrungen ist für die Belegschaft von unschätzbarem Wert und stärkt das Gemeinschaftsgefühl im Arbeitsumfeld.