In der Landeshauptstadt St. Pölten hat sich ein richtungsweisendes Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) ergeben, das die Diskussion um Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Dachflächen neu entfachen könnte. Die Entscheidung kommt nicht nur für Hauseigentümerinnen und -eigentümer in der Stadt, sondern auch für viele Gemeinden in Österreich von großer Bedeutung. Hintergrund ist ein Fall, der auf eine Hauseigentümerin in St. Pölten zurückgeht, die sich gegen ein pauschales Verbot der Errichtung einer PV-Anlage auf ihrem Dach wehrte.
Das Verbot war auf die Sichtbarkeit der Paneele von der Straße aus zurückzuführen und wurde von der Baubehörde erlassen. Diese Entscheidung wurde jedoch als gesetzwidrig eingestuft, da sie ohne Einzelfallprüfung und sachliche Begründung erfolgte. Dr. Sigrid Schmidl-Amann, die betroffene Hauseigentümerin, erhielt Unterstützung von Rechtsanwältin Michaela Krömer und der Organisation CLAW, die ihre Rechtsansprüche erfolgreich bis zum VfGH verteidigten. Am 3. März 2026 hob der VfGH die zentralen Bestimmungen des Bebauungsplans auf, die ein Absolut-Verbot für sichtbare PV-Anlagen in Schutzzonen beinhalteten.
Veränderungen im Bebauungsplan
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Anwendung der Bebauungsbestimmungen in St. Pölten. Der Bebauungsplan, der auf dem landesweiten Muster basiert, berücksichtigt Schutzzonen gemäß der NÖ Bauordnung und des NÖ Raumordnungsgesetzes. Die Entscheidung des VfGH bedeutet, dass die zuvor bestehenden Regelungen, die die Anbringung von PV-Anlagen in Schutzzonen stark einschränkten, nun angepasst werden müssen. Insbesondere wurden die Formulierungen „und Photovoltaikanlagen“ sowie die Einschränkung „nur bei Freigabe durch ein fachlich qualifiziertes Gremium (Gestaltungsbeirat)“ in den Schutzzonenbestimmungen gestrichen.
Hofrat Mag. Martin Gutkas, Behördenleiter in St. Pölten, betont, dass die Stadt weiterhin gemäß der geltenden Verordnung handeln wird. Dennoch ermöglicht das Urteil eine individuelle Prüfung von PV-Anlagen, die von den Gemeinden berücksichtigt werden soll. Dies ist besonders relevant, wenn es um den Ortsbildschutz geht, insbesondere bei prominenten Dachflächen und Fassaden innerhalb des Promenadenrings.
Relevanz für ganz Österreich
Das Urteil des VfGH hat nicht nur lokale Bedeutung, sondern könnte auch Signalwirkung für ganz Österreich haben. Jährlich gibt es in Österreich Hunderte Beanstandungen bezüglich örtlicher Bebauungspläne. Die Entscheidung zeigt, dass pauschale Verbote von PV-Anlagen als gesetzwidrig erachtet werden und dass eine Einzelfallprüfung notwendig ist. In vielen Gemeinden, die ähnliche Regelungen haben, könnte dies zu einer Überprüfung und möglichen Anpassung der bestehenden Bebauungspläne führen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des VfGH nicht nur für die Hauseigentümerin in St. Pölten von Bedeutung ist, sondern auch für die Zukunft der Photovoltaik in Österreich. Mit der Aufhebung des pauschalen Verbots wird es für viele möglich, ihre Dächer mit Solarenergie zu nutzen, was einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Energieversorgung darstellt.