Am 9. Februar 2026 kam es in Ober Grafendorf, einem Ort im Bezirk St. Pölten-Land, zu einer bemerkenswerten Aktion der Polizei, die aufgrund anonymer Hinweise zu Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz eingeleitet wurde. Diese Hinweise führten zu Ermittlungen, die schließlich in einer Hausdurchsuchung mündeten, die von der Staatsanwaltschaft St. Pölten angeordnet wurde. Bei dieser Durchsuchung entdeckten die Beamten eine professionell betriebene Cannabisanlage mit 149 in Blüte stehenden Cannabispflanzen und 1,445 kg getrocknetem Cannabiskraut, das in vakuumierten Säcken aufbewahrt war. Zudem wurden diverse Suchtmittelutensilien sichergestellt, die für den Anbau von Cannabispflanzen verwendet werden konnten. Ein 41-jähriger Beschuldigter aus dem Bezirk wurde vorläufig festgenommen, machte jedoch bei seiner Einvernahme keine Angaben. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ordnete daraufhin seine Einlieferung in die Justizanstalt St. Pölten an (Quelle).

Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Cannabis sind auch nach dem neuen Konsumcannabisgesetz (KCanG) und der Teillegalisierung weiterhin möglich. In der Regel benötigt die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, um eine solche Maßnahme durchzuführen. Bei „Gefahr im Verzug“ kann jedoch auch ohne Beschluss durchsucht werden, beispielsweise wenn die Gefahr besteht, dass Beweismittel vernichtet oder versteckt werden könnten. Betroffene sollten in einer solchen Situation Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten und ihre Rechte kennen. Es ist ratsam, sofort einen Anwalt zu kontaktieren, um rechtlichen Beistand zu erhalten (Quelle).

Rechte während der Hausdurchsuchung

Bei einer Hausdurchsuchung hat jeder Betroffene bestimmte Rechte, die es zu beachten gilt. Dazu gehören das Recht auf Schweigen, das Recht auf anwaltlichen Beistand sowie das Recht auf Aushändigung des Durchsuchungsbeschlusses. Dieser Beschluss muss auf Verlangen vorgezeigt werden und enthält Informationen über den konkreten Tatverdacht sowie die betroffenen Räume und gesuchten Beweismittel. Die Polizei darf nur das mitnehmen, was im Beschluss oder durch den Verdacht umfasst ist, wie beispielsweise Cannabis, Suchtmittelutensilien oder elektronische Geräte (Quelle).

Nach der Durchsuchung werden die beschlagnahmten Beweismittel ausgewertet, und das Ermittlungsverfahren wird fortgeführt. Die möglichen Folgen reichen von einer Einstellung des Verfahrens über einen Strafbefehl bis hin zu einer Anklage. Ein Anwalt kann dabei helfen, Akteneinsicht zu beantragen und die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung zu überprüfen. Bei rechtswidrigen Maßnahmen kann der Anwalt intervenieren und dafür sorgen, dass bestimmte Beweismittel ausgeschlossen werden (Quelle).

Unterstützung in schwierigen Zeiten

Eine Hausdurchsuchung kann für die Betroffenen äußerst stressig sein. Daher ist es wichtig, schnell zu handeln, um die eigenen Rechte zu schützen und das Ermittlungsverfahren zu unterstützen. Die Kanzlei, die Unterstützung rund um die Uhr und bundesweit anbietet, empfiehlt, die Durchsuchung zu dokumentieren und keine Aussagen ohne anwaltlichen Beistand zu tätigen. Nach der Durchsuchung sollte man die gesammelten Informationen und Beweise prüfen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln. Ziel ist es, die Rechte der Betroffenen zu wahren und die bestmögliche Lösung im Verfahren zu erreichen (Quelle).