Am 4. März 2026 ist es offiziell: Die Stadt St. Pölten kann aufatmen, denn die NÖ Landesregierung hat für das Betriebsjahr 2026 eine Förderung von rund 1,5 Millionen Euro aus dem NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogramm zugesichert. Diese finanzielle Unterstützung ist ein echter Glücksgriff für die Stadt, da sie die einjährige Verlängerung der bestehenden Verkehrsleistung im Stadtverkehr, bekannt als LUP, sichert. Das Busangebot in St. Pölten profitiert somit von dieser Förderung, die mehr als fünf Millionen Fahrgäste jährlich anzieht.

Die Gesamtkosten für den Stadtverkehr in St. Pölten belaufen sich im Jahr 2026 voraussichtlich auf rund 10,3 Millionen Euro. Nach Abzug der Einnahmen aus Fahrscheinverkäufen und weiteren Zuschüssen bleibt ein Finanzierungsbedarf von etwa 5,9 Millionen Euro. Hierbei übernimmt das Land Niederösterreich 33,3 Prozent der effektiven Gesamtkosten, jedoch maximal 1.575.000 Euro. Das Nahverkehrsfinanzierungsprogramm hat das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu stärken und eine verlässliche Mobilität in Niederösterreich zu gewährleisten. Es fördert öffentliche Verkehrsangebote im gesamten Bundesland, einschließlich Stadtbussen in Krems, Baden, Zwettl und weiteren Busanbindungen. Die Verantwortung des Landes gilt dabei dem gesamten Bundesland, ohne Besser- oder Schlechterstellung.

Die Rolle des NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogramms

Das NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogramm wurde bereits 1992 ins Leben gerufen, um den öffentlichen Personennahverkehr in Niederösterreich attraktiver zu gestalten. Förderschwerpunkte sind unter anderem vorbereitende Untersuchungen zur Verbesserung des Nahverkehrs, der Bau und die Verbesserung von Nahverkehrsinfrastruktur wie Umsteigestellen und Park & Ride-Anlagen sowie betriebliche Maßnahmen. Auch die Einführung neuer Linien und bedarfsgesteuerter Formen des öffentlichen Nahverkehrs, wie Anrufsammeltaxis und Rufbusse, sind Teil der Fördermöglichkeiten.

Gemeinden in Niederösterreich sowie Organisationen und Institutionen können von diesen Förderungen profitieren, sofern ihre Projekte mit den Zielsetzungen des Landes übereinstimmen. Ein schriftlicher Förderantrag muss vor der Umsetzung des Projektes bei der zuständigen Förderstelle eingereicht werden. Dabei ist es wichtig, ein Höchstmaß an ökologischer Verträglichkeit zu gewährleisten und den Nachweis von Bedarf und Wirtschaftlichkeit zu erbringen.

Die Bedeutung des ÖPNV für die Gesellschaft

Der öffentliche Personennahverkehr spielt eine entscheidende Rolle bei der Anbindung ländlicher Räume an städtische Zentren. Er ist nicht nur ein Indikator für die Lebensqualität in Städten und ländlichen Gebieten, sondern auch ein wesentlicher Faktor für die gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere für Menschen ohne eigenen Pkw. Barrierefreiheit im ÖPNV ist hierbei ein wichtiges Anliegen, um auch mobilitätseingeschränkten Personen den Zugang zu ermöglichen.

Die Finanzierung des ÖPNV erfolgt zu weniger als 50 % durch Fahrkarteneinnahmen; der Rest wird durch öffentliche Mittel gedeckt. Der Bund unterstützt die Länder mit über 11 Milliarden Euro jährlich für den ÖPNV, insbesondere für den Schienenpersonennahverkehr. Im Jahr 2025 werden die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) auf 2 Milliarden Euro erhöht, was die Bedeutung des ÖPNV weiter unterstreicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Förderung des Stadtverkehrs in St. Pölten ein wichtiger Schritt ist, um die Mobilität in der Region zu sichern und auszubauen. Die Unterstützung des Landes bietet eine solide Grundlage für die zukünftige Entwicklung und Neuausschreibung des Verkehrsangebots ab 2027, die in enger Abstimmung zwischen der Stadt St. Pölten und der NÖVOG erfolgen wird. Für die mehr als fünf Millionen Fahrgäste in St. Pölten ist dies ein Signal, dass die Stadt auch weiterhin auf verlässliche und nachhaltige Mobilität setzt.

Quellen: oe24.at, noe.gv.at, bmv.de.