Heute ist der 9.04.2026 und in den Gärten rund um Scheibbs blühen viele heimische Wildpflanzen, die oft fälschlicherweise als Unkraut abgetan werden. Diese Pflanzen, wie Löwenzahn, Gundelrebe und Gänseblümchen, sind nicht nur essbar, sondern spielen auch eine zentrale Rolle im Ökosystem. Sie bieten wichtigen Tieren wie Wildbienen, Hummeln, Schmetterlingen und Schwebfliegen im Frühling eine wertvolle Nahrungsquelle. Doch während diese heimischen Arten florieren, gibt es auch Pflanzen, die einen Schatten auf die heimische Flora werfen.
Invasive Neophyten wie der Japanische Staudenknöterich und das Drüsige Springkraut breiten sich rasant aus und verdrängen die einheimischen Pflanzen, was in der Folge auch die darauf angewiesenen Tiere gefährdet. Daher ist die vollständige Entfernung und richtige Entsorgung dieser invasiven Arten, besonders früh im Jahr, von großer Bedeutung. Interessanterweise sind die Sprösslinge des Knöterichs essbar und erinnern geschmacklich an Rhabarber oder Spargel. Der Kirschlorbeer, der als „Neophyt des Jahres“ ausgezeichnet wurde, ist hingegen eine beliebte, jedoch giftige Heckenpflanze. In der Schweiz ist sein Verkauf bereits verboten, während in Deutschland darüber diskutiert wird.
Die Gefahren invasiver Pflanzen
Exotische Pflanzen, die als Neophyten bekannt sind, können heimische Arten gefährlich verdrängen. Diese invasiven Pflanzen breiten sich nicht nur in Gärten aus, sondern finden auch ihren Weg in die Natur, wo sie den Lebensraum einheimischer Pflanzen stark gefährden. Einige Neophyten sind in der EU bereits verboten, wie der Götterbaum (Ailanthus altissima), der sich schnell ausbreitet und heimische Arten bedroht. Weitere Beispiele sind die Mahonie (Mahonia aquifolium), der Essigbaum (Rhus typhina) und die vielblättrige Lupine (Lupinus polyphyllus).
Besonders besorgniserregend ist der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus), der sich auch in Wäldern ausbreitet und giftig ist. Auch der Sommerflieder (Buddleja davidii), der für seine Schmetterlingsanziehung bekannt ist, kann heimische Pflanzen verdrängen. Seine Samen bleiben bis zu 40 Jahre keimfähig, was die Kontrolle über diese Pflanzen zusätzlich erschwert. In der Schweiz sind Kirschlorbeer und Sommerflieder seit September 2024 verboten, in der EU jedoch weiterhin erlaubt.
Verantwortung der Gartenbesitzer
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Gartenbesitzer sich ihrer Verantwortung bewusst werden. Gartenmärkte sind verpflichtet, ihre Bestände an invasiven Pflanzen zu reduzieren, und auch wenn Gartenbesitzer nicht sofort gezwungen sind, betroffene Pflanzen zu entfernen, sollten sie zumindest Pflanzenteile im Restmüll entsorgen. Gartenabfälle dürfen keinesfalls in der Natur entsorgt werden, da Verstöße gegen diese Regelung mit Bußgeldern geahndet werden können.
Die Frage, ob Löwenzahn oder Kirschlorbeer eher in Gärten gehört, bleibt also nicht nur eine ästhetische Überlegung, sondern hat weitreichende ökologische Konsequenzen. Heimische Wildpflanzen sollten gefördert und invasive Neophyten konsequent entfernt werden, um die Biodiversität in unseren Gärten und der Umgebung zu bewahren. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Artikeln von meinbezirk.at und ndr.de.